Grunderwerbsteuer Niedersachsen beim Erwerb einer Immobilien Kapitalanlage

Die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen beträgt 5 %. Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 sind für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer die Länder zuständig. Die bis dahin vom Bund bestimmte Grunderwerbsteuer betrug 3,5 %.

Im Jahr 2005, vor der Föderalismusreform lagen die Einnahmen der Grunderwerbsteuer in Niedersachsen bei 387 Mio. Euro. Nach kontinuierlichem Ansteigen sorgte auch in Niedersachsen die Finanzkrise für Einbußen in den Einnahmen. Nachdem sie sich wieder erholt hatten, folgte im Jahr 2010 die Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf 4,5 %. Im ersten Jahr der Erhöhung die die Einnahmen so um 30 % in Bezug auf das Vorjahr. Diese Entwicklung setzte sich kontinuierlich fort und so hoben die Landesherren die Grunderwerbsteuer im Jahr 2014 ein zweites Mal an. In 2015 erreichten die Einnahmen das bisherige Rekordhoch von 825 Mio. Euro.

Grunderwerbsteuer für Niedersachsen berechnen

"Niedersachsen"
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig Holstein
Thüringen

Trotz zweimaliger Erhöhung ist Niedersachsen noch nicht beim höchsten Steuersatz von 6,5 % angekommen. Die Entwicklung der Einnahmen lässt sich trotzdem sehen von 387 Mio. Euro im Jahr 2005 auf 825 Mio. Euro im Jahr 2015.

Die Grafik darf bei Nennung des Urhebers ESTADOR GmbH gern online geteilt oder auf Websites benutzt werden. Dabei ist die Seite als Quelle zu verwenden.

Unsere Neuigkeiten für Sie

Alle unsere Neuigkeiten

Objekte im Fokus