Rheinland-Pfalz: Welche Höhe haben die Grunderwerbsteuer und Grundsteuer in Heidesheim am Rhein?
In Heidesheim am Rhein ist momentan, wie im gesamten Bundesland Rheinland-Pfalz, eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 5 % festgelegt.
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Die Grunderwerbsteuer ist einmalig nach dem Kauf einer Immobilie zu zahlen. Im Gegensatz dazu wird die Grundsteuer einmal pro Quartal fällig. Die Höhe richtet sich nach dem sogenannten Hebesatz, durch den die Grundsteuer in jeder Stadt oder Gemeinde unterschiedlich ausfällt. In Heidesheim am Rhein beträgt die Höhe des Hebesatzes für die Grundsteuer 365 % (02.01.2018), für landwirtschaftlichen Grundbesitz liegt er bei 320 %.
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