Wie hat sich die GrEst seit der Föderalismusreform entwickelt?
Im Jahr 2005 wurde die Grunderwerbssteuer noch vom Bund bestimmt und lag bei einheitlich 3,5 %. Sie brachte zu diesem Zeitpunkt Einnahmen von 4,8 Mrd. Euro. Seit Inkrafttreten der Föderalismusreform am 01.09.2006 dürfen die Länder die Höhe der GrESt bestimmen. Seitdem verzeichnen die Ländersteuern Zuwächse, die fast vollständig auf die Entwicklung der Grunderwerbssteuer zurückzuführen sind.
Außer Sachsen und Bayern haben alle Bundesländer den Steuersatz bereits erhöht. Zwischen 2006 und 2017 wurde nun schon 27-mal an der Steuerschraube gedreht. Berlin machte 2007 den Anfang und erhöhte die GrEst auf 4,5 %. Hamburg und Sachsen-Anhalt folgten diesem Beispiel in den Jahren 2009 bzw. 2010. Ein Jahr später hoben gleich sieben Bundesländer die Steuersätze an. Der Spitzensatz liegt momentan bei 6,5 % und gilt in den Ländern Schleswig-Holstein, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Thüringen. Weitere Steueranhebungen sind nicht ausgeschlossen.
Die Erhöhungen der Grunderwerbssteuer und ein verstärkter Trend zum Immobilienerwerb lassen die Einnahmen der Länder immer weiter steigen. 2015 lagen die Gesamteinnahmen bei 11,2 Mrd. Euro.