Hessen: Welche Höhe haben die Grunderwerbsteuer und Grundsteuer in Freigericht?
Zurzeit beträgt die Grunderwerbsteuer in Freigericht 6 %. Dieser Steuersatz stimmt für die Städte und Gemeinden im gesamten Bundesland Hessen überein.
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Die Grunderwerbsteuer fällt nur einmal an – nämlich beim Kauf einer Immobilie. Im Unterschied dazu ist die Grundsteuer vierteljährlich zu bezahlen. Den Hebesatz legt jede Stadt oder Gemeinde selbst fest. Dadurch ergibt sich für jede Kommune eine andere Grundsteuer. Für die Stadt Freigericht wurde ein Hebesatz von 495 % für die Grundsteuer (16.11.2020) festgesetzt, für landwirtschaftlichen Grundbesitz gelten ebenfalls 495 %.

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