Denkmalschutz Immobilien Leipzig

Denkmalschutz Immobilien Leipzig

Im Bereich des Denkmalschutzes und der Sanierung von Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, ist Leipzig einer der Vorreiter im Osten Deutschlands. Leipzig ist für das Wirken bekannter Persönlichkeiten wie Goethe und Bach bekannt, und das weit über die Grenzen von Sachsen und Deutschland hinaus. Neben Dresden ist die Stadt wirtschaftliches und kulturelles Zentrum in Ostdeutschland und erfreut sich über eine sehr große Beliebtheit bei den Wohnungssuchenden. Nicht nur Touristen zieht es in die Messestadt, sondern auch immer mehr Unternehmen aus aller Welt. Zudem bietet Leipzig seinen Besuchern und Einwohnern ein hochmodernes Stadtbild in historischem Gewand.

Leipzig – ein Wohnort mit reicher historischer Bausubstanz

Leipzig ist ein attraktiver Wohnort und das nicht nur für Menschen, die beruflich dort zu tun haben. Ende 2014 lebten circa 550.000 Einwohner in Leipzig. Das entspricht einer Bevölkerungsdichte von 1.850 Einwohnern/km². Die kreisfreie Großstadt belegte damit zu diesem Zeitpunkt den 11. Platz der größten Städte Deutschlands. Das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen hat einen Anstieg der Einwohnerzahl prognostiziert mit der logischen Konsequenz, dass die Nachfrage für Wohnraum steigen wird. Aufgrund ihrer architektonischen Qualität und der häufig besseren Lage bevorzugen viele Leipziger Einwohner sanierte Altbauten, anstatt in sanierte Wohnungen in den Großsiedlungen zu ziehen.

Reich gemacht haben Leipzig der Messehandel und die richtigen Investitionen in zeitgemäße Technologien. So entstand hier über Jahrhunderte hinweg eine Architektur auf hohem Standard, die heute ein harmonisches Stadtbild bietet. Denkmal Immobilien befinden sich in Leipzig in der Regel im Zentrum des jeweiligen Stadtteils. Sie beeindrucken neben ihrer Bauweise also auch durch ihre vorteilhafte Lage. In Leipzig lassen sich sehr unterschiedliche Bauformen finden: die verträumte Villa im Grünen, das Stadthaus, das Mehrfamilienhaus im Vorort oder auch das Loft in sanierten Industriebauten.

Ein denkmalgeschütztes Objekt kaufen – welche Gründe sprechen dafür?

Die Investition in Wohnraum gilt seit jeher als eine sehr sichere und beliebte Altersvorsorge. Denkmalgeschützte Objekte sind besonders begehrt, da sie über ein hohes Rendite-Potenzial verfügen. Aktuell sind diese Immobilien in Leipzig noch verhältnismäßig günstig und Wertsteigerungen nicht ausgeschlossen, sondern eher wahrscheinlich. Die mit einer solchen Immobilie erzielte Rendite fällt meist deutlich höher aus als bei einer Kapitalanlage in Aktien. Auch das Flair eines Hauses, das denkmalgeschützte Immobilien zweifelsohne haben, spielt bei der Geldanlage eine nicht unerhebliche Rolle. Viele Menschen ziehen lieber in ein “altes” Haus mit Seele, als in einen “kalten” Neubau, der wenig Charme ausstrahlt.

Denkmalschutz: Welche Immobilien sind denkmalgeschützt und wie können sie erkannt werden?

Durch das Denkmalschutzgesetz ist ganz klar geregelt, welche Voraussetzungen das Objekt erfüllen muss, um in die Denkmalliste aufgenommen zu werden. Somit sind all die Gebäude vom Staat abgesichert, die als besonders schützenswert gelten. Beim Kauf einer solchen Immobilie erhält der Käufer in der Regel eine Förderung, sofern die Denkmalauflagen beachtet werden.

Zumeist handelt es sich bei einem denkmalgeschützten Objekt um ein prachtvolles Gebäude, welches die deutsche Baukunst widerspiegelt. Dabei ist das Alter der Immobilie besonders wichtig. Einige dieser Denkmäler sind weit über 100 Jahre alt. Solche Immobilien prägen das Stadtbild in vielen deutschen Städten – so auch in Leipzig, was die Stadt besonders wertvoll macht. Doch das ist noch nicht alles. Diese Immobilien besitzen nicht nur einen historischen und kulturellen Wert, sondern haben auch einen überaus interessanten Investitionswert zu bieten.

Eine denkmalgeschützte Immobilie als Wohnraum

Nicht außer Acht lassen dürfen Investoren beziehungsweise Käufer, die sich für eine denkmalgeschützte Wohnimmobilie interessieren, die Auflagen der für sie zuständigen Denkmalschutzbehörde. Teilweise sind diese mit den heutigen Erwartungen an modernen Wohnkomfort schwer zu vereinen. Denkmalschutz ist Ländersache. Das bedeutet, dass die Vorschriften sehr unterschiedlich sind. Auskunft über die Auflagen, die bei der Sanierung und dem Umbau zu erfüllen sind, gibt die „untere Denkmalschutzbehörde“. Sie ist zumeist beim Bauamt der Kommune oder des Kreises ansässig. Vor Beginn der Arbeit an einer denkmalgeschützten Immobilie muss die Denkmalschutzbehörde die schriftliche Genehmigung erteilt haben.

Sind Energieeffizienz und Denkmalschutz vereinbar?

Wenn es um die Ausführung energiesparender baulicher Maßnahmen an denkmalgeschützten Wohnimmobilien geht, ist das nicht selten eine Herausforderung. Wird beispielsweise die Fassade äußerlich mit einem Wärmedämmverbundsystem isoliert, können Stuck- oder Klinkerfassaden oder das Zierfachwerk komplett verschwinden. Aus diesem Grund sind die gesetzlichen Auflagen hinsichtlich des Wärmeschutzes von Baudenkmälern nicht ganz so streng wie bei anderen Immobilien. Besitzer eines derartigen Denkmals sind in der Regel von der Pflicht eines Energieausweises befreit.

Das bedeutet aber nicht, dass die Bewohner frieren müssen oder hohe Heizkosten auf sie zukommen. Bauten, die aus der Gründerzeit stammen, haben dicke Wände. Über die Fassade geht nur wenig Wärme verloren. Anders verhält es sich mit undichten und einfach verglasten Fenstern, die wie ein Wärmeleck wirken. Nach Absprache mit der Denkmalschutzbehörde können sie repariert oder ausgetauscht werden. Wer nicht auf eine Dämmung der Wände verzichten möchte, kann die Wärmedämmung von innen vornehmen.

Des Weiteren kann es auch hilfreich sein, wenn die Heizungsanlage ausgetauscht wird. So können die Energiekosten ebenfalls reduziert werden. Hierfür bieten sich vor allem die Mini-Blockheizkraftwerke an, wenn es darum geht, ein großes Gebäude zu beheizen und nicht nur Wärme, sondern auch Strom zu erzeugen.

Die steuerlichen Vorteile beim Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie

Es ist längst kein Geheimnis mehr, dass eine gute Immobilie in entsprechender Lage eine sichere Investition ist und zudem auch eine hervorragende Altersvorsorge darstellt. Immobilien unterliegen selten einem Preisverfall und sind – auch in Zeiten von Inflation und leerer Staatskassen – immer ihr Geld wert. Die denkmalgeschützten Immobilien stellen die Königsklasse unter den Immobilien dar, da der Käufer hierbei in Sachwerte investiert und gleichzeitig Steuern spart. Aus diesem Grund werden sie von Anlegern und Käufern bevorzugt.

Das Einkommensteuergesetz bietet sowohl Kapitalanlegern als auch Eigennutzern von denkmalschützten Immobilien erhebliche Steuervorteile. Das bedeutet, dass in der Einkommenssteuererklärung die Erhaltungsmaßnahmen des Objekts abgeschrieben werden können. Dies gilt auch für Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten nach dem Kauf. Kapitalanleger, die das Objekt vermieten, können nach § 7h und 7i EStG den Sanierungsaufwand über 12 Jahre vollständig abschreiben: acht Jahre mit je neun Prozent und vier weitere Jahre mit jeweils sieben Prozent. Wird das Objekt selbst genutzt, kann der Eigentümer nach §10f EStG über zehn Jahre hinweg jährlich neun Prozent der Modernisierungskosten geltend machen. Damit die Vorteile der Steuererleichterungen greifen, müssen alle durchzuführenden Maßnahmen von der Denkmalschutzbehörde im Vorfeld genehmigt worden sein.

Mietspiegel in Leipzig: Wichtige Grundlage bei der Entscheidung zwischen Vermietung oder Eigennutzung

Denkmalgeschützte Objekte sind die letzten Steueroasen für Immobilienbesitzer. Daran hat sich trotz der seit 2014 geltenden Steueränderungen bis heute nichts geändert. Die Steuervorteile wurden zwar eingekürzt, sind aber nach wie vor interessant. Wird ein denkmalgeschütztes Objekt erworben und vermietet, werden daraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Doch bevor es zur Vermietung kommt, muss sich der Käufer Gedanken über eine angemessene Monatsmiete für seine Immobilie machen. Um Wohnung oder Haus nicht zu günstig, aber auch nicht völlig überhöht vermieten zu können, ist der aktuelle Mietspiegel der Stadt Leipzig eine wertvolle Orientierungshilfe.

Der Mietspiegel wurde vom Sozialamt und dem “Amt für Statistik und Wahlen” auf Basis einer repräsentativen Stichproben-Erhebung erarbeitet. Er bietet eine hervorragende Grundlage, um sich über die ortsüblichen Mieten zu informieren. Dabei ist festzustellen, dass die Mieten im Vergleich zum Jahr 2012 leicht angestiegen sind.

Die mittleren Werte betrugen im Mietspiegel 2014 pro Quadratmeter für ein vor 1919 erbautes Gebäude 5,24 Euro. Der niedrigste Wert lag bei 4,23 Euro, der höchste bei 6,24 Euro (Durchschnittswerte).

Geht es um den Kauf einer Immobilie, dann ist vor allem auch die Lage wichtig und das gilt für jede Immobilie, egal ob Neubau oder ein Objekt unter Denkmalschutz. Das gilt vor allem dann, wenn das Denkmal sehr aufwendig saniert und restauriert werden soll. In diesem Fall sollte neben dem Objekt auch die Wahl des Standorts großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben. Für Kapitalanleger sind aufgrund der Mietpreise die Stadteile Zentrum, Südvorstadt und Connewitz am interessanten.

Ist es möglich eine solche Immobilie in Eigenleistung zu sanieren?

Eines ist sicher: Eine Immobilie renoviert und saniert sich leider nicht von allein -mit oder ohne Denkmalschutz. Wer als Bauherr seinem alten Haus neuen Glanz verleihen und dabei selbst Hand anlegen will, muss Erfahrung in Sachen Renovierung und Sanierung solcher Immobilien haben. Es ist nicht so einfach, die Vorschriften für Denkmalschutz zu erfüllen. Und sollten diese Vorschriften nicht erfüllt sein, können die Steuervorteile teilweise oder sogar vollständig verloren gehen. Besser ist es also, einen Fachmann für die Sanierung zu beauftragen.

Die KfW Förderung zur Sanierung der Immobilie unter Denkmalschutz?

Die Förderung in Sachen Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien durch die KfW Bankengruppe ist seit April 2012 einfacher geworden. Im Rahmen ihres Programms “Energieeffizient Sanieren” führte die staatliche Förderbank den Förderstandard KfW Effizienzhaus Denkmal ein. Auf diesem Standard werden Schwierigkeiten berücksichtigt, die sich bei der Dämmung der denkmalgeschützten Bauten ergeben können. Daher achtet die KfW vorrangig auf den Jahresprimär-Energiebedarf und nicht auf den Wärmeverlust der Gebäudehülle. Dadurch können deutlich mehr Besitzer von Baudenkmälern von zinsgünstigen Krediten oder Investitionszuschüssen der KfW profitieren. Die staatliche Bankengruppe fördert die Komplettsanierung auf den KfW-Effizienzhaus-Standard ebenso wie auch Einzelmaßnahmen, die an den denkmalgeschützten Objekten durchgeführt werden, wie z.B. Wärmedämmung oder Erneuerung der Fenster und Außentüren.