Grunderwerbsteuer und Grundsteuer in Rheinland-Pfalz – welche Höhe haben sie in Bad Sobernheim?
Mit 5 % schlägt gegenwärtig die Grunderwerbsteuer in Bad Sobernheim zu Buche. Dieser Steuersatz gilt für das komplette Bundesland Rheinland-Pfalz.
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Wird ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück gekauft, fällt einmalig Grunderwerbsteuer an. Die Grundsteuer hingegen ist jedes Vierteljahr zu bezahlen. Sie unterscheidet sich von Kommune zu Kommune aufgrund des Hebesatzes, dessen Höhe jede Stadt oder Gemeinde selbst beschließt. In Bad Sobernheim sind zurzeit 375 % als Hebesatz für die Grundsteuer (15.06.2021), 310 % für landwirtschaftlichen Grundbesitz festgesetzt.
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