Karlshagen in Mecklenburg-Vorpommern – wie hoch sind hier die Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?
Aktuell fällt in Karlshagen eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 5 % an. Der Steuersatz gilt ausnahmslos für das gesamte Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.
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Die Grunderwerbsteuer fällt nur einmal an – nämlich beim Kauf einer Immobilie. Im Unterschied dazu ist die Grundsteuer vierteljährlich zu bezahlen. Den Hebesatz legt jede Stadt oder Gemeinde selbst fest. Dadurch ergibt sich für jede Kommune eine andere Grundsteuer. Für die Stadt Karlshagen wurde ein Hebesatz von 430 % für die Grundsteuer (02.01.2018) festgesetzt, für landwirtschaftlichen Grundbesitz gelten ebenfalls 310 %.

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