Füssen in Bayern: Wieviel Prozent betragen hier die Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?
In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer im Moment 3,5 %. Wie in allen Bundesländern wurde die Grunderwerbsteuer auch Bayern bis 2006 vom Bund bestimmt und lag damals schon bei 3,5 %. Seit 2007 sind die Länder für die Festlegung der Grunderwerbsteuer zuständig.
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Beim Kauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstückes fällt einmalig Grunderwerbsteuer an. Pro Vierteljahr wird dagegen die Grundsteuer bezahlt. Deren Höhe richtet sich nach dem sogenannten Hebesatz, den die jeweilige Stadt oder Gemeinde selbst bestimmt. In Füssen wurde ein Grundsteuer-Hebesatz von 415 % beschlossen (29.03.2021). Für landwirtschaftlichen Grundbesitz wurden ebenfalls 330 % festgesetzt.

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