Neustadt (Wied) in Rheinland-Pfalz: Wieviel Prozent betragen hier die Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?
Mit 5 % schlägt gegenwärtig die Grunderwerbsteuer in Neustadt (Wied) zu Buche. Dieser Steuersatz gilt für das komplette Bundesland Rheinland-Pfalz.
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Die Grunderwerbsteuer ist einmalig nach dem Kauf einer Immobilie zu zahlen. Im Gegensatz dazu wird die Grundsteuer einmal pro Quartal fällig. Die Höhe richtet sich nach dem sogenannten Hebesatz, durch den die Grundsteuer in jeder Stadt oder Gemeinde unterschiedlich ausfällt. In Neustadt (Wied) beträgt die Höhe des Hebesatzes für die Grundsteuer 341 % (15.06.2021), für landwirtschaftlichen Grundbesitz liegt er bei 284 %.
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