Altenkirchen (Westerwald) in Rheinland-Pfalz: Wieviel Prozent betragen hier die Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?
Aktuell fällt in Altenkirchen (Westerwald) eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 5 % an. Der Steuersatz gilt ausnahmslos für das gesamte Bundesland Rheinland-Pfalz.
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Wird ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück gekauft, fällt einmalig Grunderwerbsteuer an. Die Grundsteuer hingegen ist jedes Vierteljahr zu bezahlen. Sie unterscheidet sich von Kommune zu Kommune aufgrund des Hebesatzes, dessen Höhe jede Stadt oder Gemeinde selbst beschließt. In Altenkirchen (Westerwald) sind zurzeit 430 % als Hebesatz für die Grundsteuer (15.06.2021), 330 % für landwirtschaftlichen Grundbesitz festgesetzt.

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