Schönkirchen in Schleswig-Holstein: Wieviel Prozent betragen hier die Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?

Mit 6.5 % schlägt gegenwärtig die Grunderwerbsteuer in Schönkirchen zu Buche. Dieser Steuersatz gilt für das komplette Bundesland Schleswig-Holstein.

Gleich berechnen: Ihre Grunderwerbsteuer in Schönkirchen

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Wird ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück gekauft, fällt einmalig Grunderwerbsteuer an. Die Grundsteuer hingegen ist jedes Vierteljahr zu bezahlen. Sie unterscheidet sich von Kommune zu Kommune aufgrund des Hebesatzes, dessen Höhe jede Stadt oder Gemeinde selbst beschließt. In Schönkirchen sind zurzeit 425 % als Hebesatz für die Grundsteuer (10.05.2021), 380 % für landwirtschaftlichen Grundbesitz festgesetzt.

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