Ist die Grunderwerbsteuer steuerlich absetzbar?
Für eine rein private Nutzung kann kein Abzug der Grunderwerbsteuer geltend gemacht werden. Es gibt jedoch zwei Fälle, die eine steuerliche Absetzung erlauben:
- Vermietung der Immobilie: Haben Sie Ihre Immobilie vermietet, können Sie die Grunderwerbssteuer als Kaufnebenkosten absetzen. Sie müssen dabei beachten, dass Sie die Steuer zusammen mit dem Immobilienpreis nach der Nutzungsdauer absetzen müssen.
Bei Neubauten und Denkmalobjekten die nach dem 31.12.1924 gebaut wurden sind das gemäß der AfA-Tabelle (Abschreibung für Abnutzung) zwei Prozent pro Jahr, da die lineare Abschreibung über 50 Jahre laufen muss. Dies gilt übrigens auch dann, wenn Sie mit in diesem Haus wohnen und die anderen Wohnungen vermietet haben. Dann kann die Abgabe anteilig von der Steuer abgesetzt werden.
Bei Denkmalobjekten mit einem Baujahr vor 1925 muss die GrESt ebenfalls entsprechend der Nutzungsdauer gemäß Afa-Tabelle abgeschrieben werden, und zwar über 40 Jahre mit 2,5 Prozent jährlich.
- Immobilie betrieblich nutzen: Als betrieblich genutzte Immobilie zählt die Grunderwerbssteuer zu den Betriebsausgaben und ist somit absetzbar. Aber auch hier gilt, dass eine Abschreibung nur gemäß AfA-Tabelle stattfinden darf.
Für die Einkommensteuererklärung muss eine Aufschlüsselung der Wohnfläche in privat und betrieblich genutzten Raum erfolgen.