Grunderwerbsteuer und Grundsteuer in Baden-Württemberg – welche Höhe haben sie in Bad Krozingen?

Grunderwerbsteuer und Grundsteuer in Baden-Württemberg – welche Höhe haben sie in Bad Krozingen?

In Bad Krozingen sowie im gesamten Bundesland Baden-Württemberg ist momentan eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 5 % festgelegt.

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Die Grunderwerbsteuer fällt nur einmal an – nämlich beim Kauf einer Immobilie. Im Unterschied dazu ist die Grundsteuer vierteljährlich zu bezahlen. Den Hebesatz legt jede Stadt oder Gemeinde selbst fest. Dadurch ergibt sich für jede Kommune eine andere Grundsteuer. Für die Stadt Bad Krozingen wurde ein Hebesatz von 400 % für die Grundsteuer (16.03.2021) festgesetzt, für landwirtschaftlichen Grundbesitz gelten ebenfalls 400 %.

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