Wer ist zur Zahlung der Grunderwerbsteuer verpflichtet?
Jede Person, die Grundbesitz erwirbt, muss Grunderwerbsteuer abführen. Steht auf dem Grundstück eine Immobilie oder wird diese nach Erwerb des Grundstücks erst gebaut, wird diese Steuer zweimal fällig, sofern Grundstück und Immobilie von zwei verschiedenen Veräußerern verkauft werden. Freibeträge wie bei anderen Steuerarten gibt es für die GrESt nicht, jedoch eine Freigrenze für Immobilien- und Grundstückserwerbe, deren Wert 2500 Euro nicht übersteigt.
Grundsätzlich sind Käufer und Verkäufer im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer gegenüber den Finanzämtern Gesamtschuldner. In der Regel wird jedoch im Kaufvertrag festgelegt, dass der Käufer die GrESt zu leisten hat. Wird der Erwerbsvorgang (Kauf) rückgängig gemacht, weil der Käufer beispielsweise vom Vertrag zurücktritt, wird die bereits gezahlte Grunderwerbssteuer auf Antrag vom Finanzamt zurückerstattet.