Wie wird die Grunderwerbsteuer buchhalterisch erfasst?
Bei der betrieblichen Erfassung muss die Steuer auf das Konto Geschäftsbauten gebucht werden. Im Kontenplan SKR03 ist es das Konto 0090, im Kontenplan SKR04 wird das Konto 0240 verwendet.
Die Grunderwerbsteuer fällt beim Erwerb von allen inländischen Grundstücken beziehungsweise Immobilien an, die über der gesetzlich festgelegten Freigrenze von 2.500 € liegen. Die Höhe des Grunderwerbsteuersatzes unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und bewegt sich bundesweit zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Als Bemessungsgrundlage gilt der Kaufpreis des erworbenen Grundstücks.
Erwirbt ein Immobilienkäufer beispielsweise ein Objekt in Berlin für 300.000 €, muss er bei dem im Bundesland festgelegten Steuersatz von 6,0 Prozent 18.000 € Grunderwerbsteuer zahlen.