Was ist grunderwerbsteuerpflichtig?
Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Zahlung von Grunderwerbsteuer, wenn ein Grundstück, eine Eigentumswohnung oder ein Neubau erworben oder ein Haus in Eigenregie gebaut wird.
Auf mobile Gegenstände muss hingegen keine GrESt gezahlt werden. Hierzu gehören unter anderem Gartengeräte, hochwertige Lampen oder eine Einbauküche. Beim Notar sollten diese Gegenstände in den Kaufvertrag aufgenommen und mit einem Wert belegt werden. So wird sichergestellt, dass für diese Gegenstände keine GrESt fällig wird.