Wann wird die Zahlung der Grunderwerbsteuer fällig?
Mit dem unterschriebenen und vom Notar beglaubigten Kaufvertrag für ein Grundstück oder eine Immobilie wird die Grunderwerbsteuer fällig. Die Rechnung wird vom Finanzamt ausgestellt und dem Empfänger in der Regel sechs bis acht Wochen nach der notariellen Beurkundung postalisch zugestellt. Ab diesem Zeitpunkt bleiben dem Käufer vier Wochen Zeit, um die Rechnung zu begleichen. Diese Frist lässt sich unter Umständen noch verlängern. Tipp: Das Finanzamt empfiehlt, das benötigte Baugeld inklusive der GrESt direkt in die Baufinanzierung des Grundstücks einzubinden.
Es wird empfohlen, die Zahlungsfrist unbedingt einzuhalten, da die Unbedenklichkeitsbescheinigung nur nach Begleichung der Grunderwerbsteuerschuld von den Finanzämtern ausgestellt und dem Käufer ausgehändigt wird.
Vor dem Kauf die Grunderwerbssteuer berechnen
