Wird bei einer Vererbung Grunderwerbsteuer fällig?
Bei Erbschaft einer Immobilie durch ein Familienmitglied wird keine Grunderwerbsteuer erhoben. In diesem Fall deckt die Erbschaftsteuer die Einnahme für das Bundesfinanzministerium ab. Selbst wenn mehrere Familienmitglieder erben und ein Erbe dem anderen seine Immobilienanteile verkauft, fällt gemäß Grunderwerbsteuergesetz § 3 Nr. 3 keine GrESt an.
Anders sieht es aus, wenn der Erbe oder die Erbengemeinschaft die Immobilie direkt an Nicht-Erben veräußert. In diesem Fall muss der Käufer Grunderwerbssteuer zahlen.