Kulturdenkmal

Ein Kulturdenkmal zeugt von vergangener Zeit und birgt in seinem Erscheinungsbild Informationen bezüglich seiner Entstehungs- und Existenzzeit. Als Kulturdenkmal wird ein Objekt bezeichnet, das als Zeugnis einer bestimmten Kultur gilt und einen historischen oder künstlerischen Wert besitzt. Dem Kulturdenkmal kommt entgegen dem Denkmal ein besonderer historischer Wert zu.
Ein Kulturdenkmal unterliegt dem Denkmalschutz. In den “Gesetzen vom Denkmalschutz der Bundesländer” sind Kulturdenkmäler jeweils einzeln definiert, da kein Denkmalschutzgesetz existiert, das das Kulturdenkmal deutschlandweit regelt.

Generell muss an der Erhaltung und Nutzung des Kulturdenkmals ein öffentliches Interesse bestehen. Dieses besteht, wenn ein Kulturdenkmal für Städte, Siedlungen, die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse oder für städtebauliche, wissenschaftliche, künstlerische oder volkskundige Belange interessant ist. Der Begriff ist weit gefasst und es ist nicht erforderlich, dass alle Merkmale abgedeckt sein müssen, um ein Gebäude als Kulturdenkmal eintragen zu lassen. Kulturdenkmäler erhalten ein Stück der Baukunst für die Zukunft, können selbst genutzt oder als Kapitalanlage eingesetzt werden.

Generell umfasst der Begriff “Kulturdenkmal” alle Immobilienarten. Wichtig ist die Klassifizierung der Stilrichtung. Weiter ist von Bedeutung, ob es sich um ein Einzelkulturdenkmal oder um ein Ensemble handelt, dem mehrere Immobilien zugeordnet werden können. Die Klassifizierung im Immobilienbereich ist wichtig, denn sie regelt die steuerliche Förderung der eventuellen Baumaßnahmen.
Ausschließlich Immobilien, die in der Denkmalliste der Bundesländer eingetragen sind, gelten als Kulturdenkmäler. Ein Kulturdenkmal erfordert seitens des Eigentümers zahlreiche Verpflichtungen. Verpflichtend ist, das Denkmal instand zu setzen, es instand zu halten sowie sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen. Eigentümer, die Baumaßnahmen an einem Kulturdenkmal durchführen möchten, sind dazu verpflichtet, zunächst die denkmalrechtliche Erlaubnis einzuholen. Diese Genehmigungen müssen eingeholt werden, wenn das Kulturdenkmal beseitigt oder verändert werden soll. Auch wenn die bisherige Nutzung verändert wird, bedarf es einer Genehmigung, genauso wie für den Fall, dass in der näheren Umgebung des Kulturdenkmals neue Anlagen errichtet, verändert oder beseitigt werden, die das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigen könnten. Der Erlaubnisantrag ist jeweils an die zuständige Denkmalbehörde zu richten, die dann gemeinsam mit den Landschaftsverbänden und Denkmalpflegeämtern eine Entscheidung treffen.

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