§ 7h EStG – erhöhte Abschreibung für Sanierungsgebiete
Der § 7h EStG dient zur steuerlichen Förderung einer erhöhten Abschreibung für Gebäude, die sich in Sanierungsgebieten sowie städtebaulichen Entwicklungsbereichen befinden. Hierbei kann im Herstellungsjahr und in den darauffolgenden sieben jeweils bis zu 9 % AfA (Abschreibung für Abnutzung) geltend gemacht werden, sowie 7 % in noch weiteren vier Jahren.
Was beinhaltet der § 7h EStG?
Im § 7h EStG sind Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinn des § 177 Baugesetzbuch (BauGB) begünstigt. Allerdings muss sich das Gebäude in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich oder förmlich festgelegten Sanierungsgebiet befinden. Des Weiteren müssen die oben genannten Maßnahmen nach Abschluss des Kaufvertrags erfolgen. Jedoch sind der auf das Gebäude entfallene Kaufpreis sowie der Abriss und Neubau des Gebäudes nach § 7h EStG nicht mit eingeschlossen.
Außerdem ist zu beachten, dass diese Gebäude zur Einkünfteerzielung genutzt werden müssen. Eine Förderung für Gebäude, die für private Wohnzwecke genutzt werden, ist nach § 10 EStG möglich. Damit die Baumaßnahme gefördert werden kann, muss das Sanierungsgebiet oder der städtebauliche Entwicklungsbereich vor Beginn dieser Maßnahme von der Gemeinde festgelegt werden. Ebenfalls sind die Voraussetzungen durch eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde nachzuweisen.