Baudenkmal
Als ein Baudenkmal werden Gebäude bezeichnet, die einen gewissen historischen Wert haben. Dabei handelt es sich oft um sehenswerte Bauten, die im Idealfall ihren ursprünglichen Zustand bestmöglich erhalten konnten. Dies kann mit hohen Kosten für den Besitzer verbunden sein.
Rechtlich gesehen ist ein Denkmal ein Objekt, welches aus diversen Gründen für zukünftige Generationen erhalten bleiben sollte, was in § 2 DSchG gesetzlich geregelt ist. Allerdings sind die meisten weiterführenden Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und müssen vor Ort genau geklärt werden.
Im Bereich der Immobilien spielen Baudenkmale eine gewisse Rolle. Daher beantworten wird in den folgenden Abschnitten relevante Fragen rund um dieses Thema.
Wann wird ein Gebäude als Baudenkmal bezeichnet?
Als Baudenkmale werden Kirchen, Häuser oder Teile von Gebäuden bezeichnet, an denen ein öffentliches Interesse besteht, was sich meist auf die architektonischen Besonderheiten bezieht. Diese sind entweder nach künstlerischen, wissenschaftlichen, städtebaulichen oder historischen Aspekten interessant genug, um für die Nachwelt erhalten zu werden. Ob ein Interesse besteht, entscheidet die zuständige Behörde für Denkmalschutz.
Welche Arten von Baudenkmalen gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Baudenkmalen, denn nicht nur Häuser oder Gebäude können diesen Status erhalten. Auch bauliche Gesamtanlagen, wie ein Schloss inklusive einer dazugehörigen Parkanlage, können als Baudenkmal bezeichnet werden. Das gilt genauso für historisch interessante Straßenzüge oder ganze Stadtkerne, Gebäudegruppen oder öffentliche Plätze. Jedoch ist die Definition eines Baudenkmals von Bundesland zu Bundesland verschieden. Daher muss die Denkmalbehörde immer vor Ort die Entscheidung nach dem jeweiligen Landesrecht treffen.
Seit wann gibt es Baudenkmale?
Erst seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts besteht ein ernstzunehmendes Interesse, historisch oder kulturell bedeutende Gebäude zu erhalten. Um 1900 wurden die ersten gesetzlichen Bestimmungen erlassen, wobei nicht nur öffentliche Gebäude als Baudenkmal bezeichnet wurden, sondern auch historisch relevante Bauten von Privatpersonen. Die heutigen gesetzlichen Regelungen stammen meist aus der Zeit nach 1945, wobei die detaillierte Gesetzgebung für Baudenkmale den einzelnen Ländern überlassen blieb. Dadurch entstand eine sehr komplexe Gesetzesstruktur auf Landesebene, die bis heute für Eigentümer eines Baudenkmals verbindlich ist.
Sind Instandhaltungskosten steuerlich absetzbar?
Ein Baudenkmal zu besitzen, kann in steuerlicher Hinsicht relevant sein. Sobald der Denkmalschutz gewährt wurde, können alle Baumaßnahmen, die zur Nutzung oder zum Erhalt erforderlich sind, über die Einkommensteuererklärung von der Steuer abgesetzt werden. Aus diesem Grund sind Baudenkmale auch als Denkmalschutzimmobilien zu bezeichnen.