Indexierte Pachtvereinbarung

Als indexierte Pachtvereinbarungen werden Pachtverträge mit einer Klausel bezeichnet, die eine Anpassung der ursprünglich vereinbarten Pachtzahlung entsprechend der Entwicklung eines bestimmten Index vorsieht. Üblicherweise wird zu diesem Zweck der Verbraucherpreisindex genutzt, welcher als Indikator für die Inflationsentwicklung dient.

Was macht eine indexierte Pachtvereinbarung aus?

Typischerweise ist die betreffende Klausel so gestaltet, dass sie festlegt, zu welchen Zeitpunkten und in welchem Ausmaß die vereinbarte Pacht an die Indexentwicklung angepasst wird. Üblich sind beispielsweise jährliche Anpassungstermine, wobei häufig auch vereinbart wird, dass die erstmalige Anpassung erst einige Jahre nach dem ursprünglichen Abschluss der Pachtvereinbarung erfolgen soll. Eine indexierte Pachtvereinbarung kann so gestaltet werden, dass die Pacht zu den festgelegten Terminen exakt im selben Maß erhöht oder reduziert wird, wie der Verbraucherpreisindex gestiegen beziehungsweise gefallen ist. Teilweise werden auch sogenannte “Upwards only”-Klauseln vereinbart, die nur eine Anpassung nach oben, jedoch keine Reduzierung der Pachtzahlungen bei einem Nachgeben des Index vorsehen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass Anpassungen erst dann in Kraft treten sollen, wenn sich der Index über eine bestimmte prozentuale Grenze hinweg verändert hat, während geringere Indexschwankungen keine Auswirkungen auf die Pachtzahlungen haben.

Indexierte Pachtvereinbarungen sind im wirtschaftlichen Sinne Wertsicherungsklauseln. Sie sollen verhindern, dass der Verpächter infolge der Inflation einen Vermögensverlust beziehungsweise eine reale Schmälerung seiner Einkünfte erleidet. Für den Pächter bedeutet eine indexierte Pachtvereinbarung, dass er einerseits mit keinen über die Inflationsentwicklung hinausgehenden Erhöhungen des Pachtzinses rechnen muss, andererseits aber auch dann die aus der Inflationsentwicklung resultierenden Erhöhungen tragen muss, wenn sich seine eigenen Einkünfte nicht oder in geringerem Maße erhöht haben. Ähnliche Klauseln existieren auch in Mietverträgen – insbesondere bei Gewerbeimmobilien -, die dann als indexierte Mietverträge bezeichnet werden.

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