Denkmalliste

In einer Denkmalliste werden alle anerkannten Denkmale eines Gebietes erfasst und aufgeführt. Hier werden alle Denkmale nach Lage und ihren charakteristischen Eigenschaften und Merkmalen aufgelistet. Die Denkmalliste sowie der Denkmalschutz unterliegen den Bundesländern und variieren deshalb auch sehr stark. In der Denkmalliste werden neben Kultur-Denkmalen auch Immobilien aufgeführt, welche unter Denkmalschutz stehen. Beim Erwerb einer solchen Immobilie muss der Eigentümer anstehende Renovierungen und Sanierungen immer mit der zuständigen Denkmalschutz-Behörde absprechen und vor dessen Beginn anmelden, um die denkmalgeschützte Immobilie zu erhalten.

Wo kann ich die Denkmalliste einsehen?

Die Denkmallisten sind öffentlich und können bei Interesse eingesehen werden, allerdings muss in einigen Bundesländern ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Die Liste befindet sich im Besitz der Unteren Denkmalbehörde, die Untere Denkmalbehörde ist im Landkreis, in einer kreisfreien Stadt oder einer Kommune angesiedelt. Dabei werden die Denkmallisten innerhalb Deutschlands nach deklaratorischer oder konstitutiver Denkmalliste oder Denkmalbüchern unterschieden.

Aufnahme in die Denkmalliste

Wird ein Objekt neu in die Denkmalliste aufgenommen, muss der Eigentümer unverzüglich unterrichtet werden. Dabei wird der Eigentümer auf seine Rechte und Pflichten hingewiesen, welche der Besitz einer denkmalgeschützten Immobilie mit sich bringt. Zudem kann nie ein gerichtlicher Bescheid erzwungen werden, um ein Objekt in einer Denkmalliste aufzunehmen. Eine Immobilie ist nicht nur durch sein Äußeres ein Denkmal, auch historische Ausstattungen und Strukturen im Inneren der Gebäude oder der Hofanlagen gehören dazu.

Wozu ist die Denkmalliste nötig?

Eine Immobilie kann gesetzlich durch die zuständige Denkmalbehörde vor baulichen Veränderungen oder Zerstörungen geschützt werden, bauliche Veränderungen werden in der Regel nicht gestattet und müssen immer mit der Denkmalbehörde abgesprochen werden. Die Auflagen, die von der Denkmalbehörde für den anstehenden Umbau oder die Sanierung erlassen werden, müssen unbedingt eingehalten werden. Für kostenintensive Um- oder Ausbauten können finanzielle Mittel bei der Denkmalbehörde beantragt werden, allerdings muss erst die Zusage der Denkmalbehörde beim Bauherren vorliegen, um in den Genuss der Kostenübernahme zu gelangen.

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