Finanzbehörde
In den Zuständigkeitsbereich der Finanzbehörde fällt die Verwaltung von öffentlichen Abgaben, Steuern und Zöllen. Es wird unterschieden zwischen Finanzbehörden auf Bundes- und auf Landesebene.
Behörden auf Bundesebene
Als oberste Behörde ist hier das Bundesministerium der Finanzen zu nennen. Weitere Behörden auf Bundesebene sind beispielsweise das Bundesamt für Finanzen und das Zollkriminalamt. Diese Behörden sind Bundesoberbehörden. Die Hauptzollämter und die Zollfahndungsämter gelten auf Bundesebene als örtliche Behörden.
Behörden auf Länderebene
Die Finanzministerien der Bundesländer sind die obersten Landesbehörden. Weitere Behörden auf Länderebene sind die Oberfinanzdirektionen und Landesmittelbehörden. Als unterste Landesbehörden zählen die Finanzämter.
Die Familienkassen zählen ebenfalls zu den Finanzbehörden.
Die Aufgaben des Bundesministeriums für Finanzen
Die Hauptaufgaben des Bundesministeriums für Finanzen liegen in der Steuer- und Haushaltspolitik. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Europäische Finanzpolitik. Zuständig ist das Bundesministerium unter anderem für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, das Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik und die Bundeszollverwaltung.
Die Aufgaben der Finanzministerien der Bundesländer am Beispiel Rheinland-Pfalz
Innerhalb der rheinland-pfälzischen Landesregierung ist das Finanzministerium zuständig für Landeshaushalt, Finanzausgleich, Oberfinanzdirektion, die Finanzämter, Verwaltung des Landesvermögens, Verwaltung der Landesbeteiligungen, federführende Bearbeitung in Sachen Wiedergutmachung und Lastenausgleich, Steuerrecht und Gebühren sowie den Bereich Bauen und Wohnen.
Weitere Aufgaben des Finanzministerium ist die Ausübung der Rechtsaufsicht über die Architektenkammer, die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Die Hauptaufgaben der Finanzämter
Die Finanzämter sind zuständig für die Erhebung und die Festsetzung der Steuern. Zu diesen Steuern zählen die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer, die Kraftfahrzeugsteuer sowie die Körperschaftssteuer. Das Finanzamt ist ferner für die Bearbeitung der eingereichten Steuererklärungen zuständig. Auf Grundlage von Einkommensteuergesetz (EStG), Umsatzsteuergesetz (UStG), Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) oder Körperschaftssteuergesetz (KStG) erlässt das Finanzamt dann einen Steuerbescheid. Gegen diesen Bescheid kann der Steuerpflichtige innerhalb eines Monats Einspruch erheben.