Förderungen von Denkmalimmobilien
Wer eine unter Denkmalschutz gestellte Immobilie besitzt und das Objekt renovieren, sanieren oder restaurieren möchte, dem stehen dafür unterschiedliche Förderungen von Denkmalimmobilien zur Verfügung. Da in Deutschland der Denkmalschutz Ländersache ist und jedes der 16 Bundesländer ein eigenes Denkmalschutzgesetz hat, sind auch die Förderungen von unter Denkmalschutz stehenden Immobilien und ihre Voraussetzungen unterschiedlich geregelt. Daher ist neben dem Zustand der Immobilie auch der Standort für den Eigentümer nicht unerheblich beim Ausschöpfen von Fördermitteln für seine unter Denkmalschutz stehende Immobilie. Auch die kulturhistorische Bedeutung des Baudenkmals für das Land oder die Region und Kommune ist mit entscheidend für die Förderungswürdigkeit. Ein aussagestarkes Gutachten hilft hier bei der Entscheidungsfindung.
Ergänzend zu den Fördermitteln in Form nicht zurückzuzahlender Zuschüsse durch Denkmalbehörden, Kommunen sowie Kreise oder Länder besteht die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung selber genutzter oder vermieteter Baudenkmäler. Zudem gibt es zusätzliche Fördermittel unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen von Dorferneuerung und Flurbereinigung sowie Förderung von sozialem Wohnungsbau und Städtebau. Spezielle Förderprogramme wurden zudem für Sanierungsgebiete aufgelegt. Es werden immer nur solche Teilbereiche der Immobilie gefördert, die direkt unter Denkmalschutz stehen. Reine Verschönerungsmaßnahmen wie Streichen und Tapezieren oder die Erneuerung der sanitären Anlagen fallen in der Regel nicht darunter und sind dementsprechend vom Eigentümer aus eigener Tasche zu bezahlen.
Anträge auf Fördermittel für die Sanierung und Renovierung eines Baudenkmals sind in der Regel direkt an die Untere Denkmalschutzbehörde zu stellen und zwar immer vor Beginn der Sanierungsarbeiten, eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. In einigen Bundesländen reicht die Befugnis der Unteren Denkmalschutzbehörde so weit, dass sie Anträgen auf Fördermittel direkt statt geben kann, in anderen ist die Weiterleitung an die oberste Denkmalschutzbehörde wie das zuständige Landesministerium nötig. Auch die Kommunen, Kreise und Bezirke können je nach Bundesland über Fördermittel bei einem Baudenkmal entscheiden. Ein Gutachten durch einen Experten für Denkmalschutz geht in der Regel der Entscheidung voraus. Da nicht alle Denkmalschutzbehörden, Kommunen, Kreise und Bezirke gleich viel Geld zur Verfügung haben, fallen auch die Förderspritzen für Denkmäler sehr unterschiedlich aus. Während in wohlhabenden Bezirken wie zum Beispiel Oberbayern jährlich Millionenbeträge für den Denkmalschutz zur Verfügung stehen, ist es in ärmeren Regionen weitaus weniger. Gefördert wird immer prozentual und bis zu einer bestimmten Maximalsumme. Beides variiert ebenfalls von Bundesland zu Bundesland. In jedem Fall sollten Immobilienbesitzer, die Fördergelder für ihre denkmalgeschützte Immobilie beantragen wollen, sich ausführlich von der zuständigen Denkmalschutzbehörde beraten lassen, welche Fördertöpfe im Einzelfall in Frage kommen.
Neben Ländern und Bezirken, Kreisen und Kommunen fördert auch der Bund. Hier sind im Rahmen der Energiewende Fördergelder für eine energetische Sanierung zunehmend von Bedeutung. Seit 2012 bietet die staatliche Förderbank KfW für eine optimierte Energiebilanz Zuschüsse und Kredite zu günstigen Konditionen auch für energieeffizientes Sanieren von denkmalgeschützten Immobilien. Gefördert werden die Wärmedämmung von Außenwänden ebenso wie die Erneuerung von Heizungsanlagen und Lüftungssystemen sowie der Austausch von Türen und Fenstern.
Wer als Besitzer von unter Denkmalschutz stehenden Immobilien geschickt verschiedene Fördertöpfe anzapft, kann sich durch die Kombination der einzelnen Zuschüsse finanziell erheblich entlasten. Neben den Fördergeldern können Besitzer von Baudenkmälern steuerliche Vergünstigungen geltend machen. In jedem Fall ist es ratsam, sich im Vorfeld umfassend über die Fördermöglichkeiten von einem Experten beraten zu lassen.