Pflegeheimbetreiber
Ein Pflegeheimbetreiber ist in der Regel eine Gesellschaft oder ein Einzelunternehmer, der in einem stationären Gebäude pflegebedürftige Menschen, zusammen mit Fachpersonal, betreut und pflegt. Als Pflegeeinrichtung gelten Pflegeimmobilien, Pflegeheime und Betreutes Wohnen für Senioren. Der Pflegeheimbetreiber muss vor Eröffnung eines Pflegeheims oder eines Betreuten Wohnens die Bestimmungen des Pflegeversicherungsgesetzes (PflegeVG) beachten und diese unbedingt erfüllen. Dieses Gesetz dient der sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit.
Wofür sind Pflegeheimbetreiber verantwortlich?
Ein Pflegeheimbetreiber muss eine ausreichende und gleichmäßige pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen gewährleisten. Dabei kann er individuell entscheiden, welche Art der Unterbringung er diesen Menschen anbietet. Unterschieden wird in vollstationäre und teilstationäre Pflegeheime. Entscheidet sich der Pflegeheimbetreiber für die vollstationäre Variante, bietet er pflegebedürftigen Menschen eine ganztägige Unterbringung in einer Pflegeimmobilie oder im betreuten Wohnen. Bei einer teilstationären Pflegeeinrichtung handelt es sich um Halbtagsunterbringungen. In beiden Fällen beschäftigt der Betreiber professionelle Pflegekräfte, die sich verantwortungsvoll um die pflegebedürftigen Menschen kümmern und sie jeweils nach ihren Bedürfnissen individuell betreuen. Zudem kann ein Pflegeheimbetreiber auch eine zeitlich begrenzte Kurzzeitpflege anbieten, die sich meistens auf vier Wochen beläuft. Individuelle Vereinbarungen können von dieser Regel von Fall zu Fall abweichen.
In manchen Fällen werden Pflegeheime mit Altenheimen kombiniert. Die Bewohner eines Altenheims sind nicht zwingend pflegebedürftig. Hier stehen das soziale Umfeld und die altersgerechte Integration im Vordergrund. Anders als in einem Pflegeheim, wo der Pflegeheimbetreiber die Versorgung der bedürftigen Menschen durch Dritte gewährleisten und somit alle erforderlichen Dienstleistungen für alte, kranke und gebrechliche Menschen erbringen muss. Das Ziel ist dabei eine würdige Rund-um-Versorgung sämtlicher Heimbewohner.