Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer ist im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) geregelt, gehört zu den Verkehrssteuern und ist zudem eine direkte Steuer. Sie wird für alle Erwerbsvorgänge fällig, denen eine rechtliche Änderung der Zuordnung von Grundstücken im Inland vom Verkäufer (Veräußerer) auf den Käufer (Erwerber) zugrunde liegt. Erwerbsvorgänge können zum Beispiel Grundstückserwerbe oder das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren sein. Als Bemessungsgrundlage dient die Gegenleistung, im Falle eines Grundstückskaufs der Kaufpreis inklusive übernommener anderer Leistungen oder dem Veräußerer vorbehaltener Nutzungen. Im Falle einer Zwangsversteigerung gilt das Meistgebot als Bemessungsgrundlage.