Wo erfasse ich die Grunderwerbsteuer in der Steuerklärung?

Wenn Sie die Grunderwerbsteuer als Vermieter absetzen möchten, geben Sie dies in der Anlage V für Einkünfte und Ausgaben für Vermietung und Verpachtung an. Bei einer betrieblichen Abschreibung gehört die Steuer in die Bilanz oder in die Einnahmen-Überschussrechnung.

Die Grunderwerbsteuer ist grundsätzlich immer beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie vom Käufer zu zahlen und gilt somit als Teil der Anschaffungskosten. Die sogenannten Anschaffungs- und Herstellungskosten werden als Abschreibung für Abnutzung (AfA) abgeschrieben.

Die AfA ist ihrem Namen entsprechend allen Objekten vorbehalten, die sich abnutzen. Das gilt nur für Gebäude, der zugehörige Grund und Boden wird als nicht abnutzbar behandelt.

Die Bemessungsgrundlage für die AfA ergibt sich aus der Addition sämtlicher Anschaffungs- und Herstellungskosten mit anschließender Kürzung um den Bodenwert.

Voraussetzung für eine steuerliche Absetzung der Grunderwerbsteuer ist mindestens die Absicht einer Vermietung, die private Nutzung ist hiervon ausgeschlossen.

Schnellrechner für Grunderwerbsteuer im Bundesland

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