Grunderwerbsteuer und Grundsteuer – wie hoch sind sie in der Stadt Vellahn in Mecklenburg-Vorpommern?

Aktuell fällt in Vellahn eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 5 % an. Der Steuersatz gilt ausnahmslos für das gesamte Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

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Wird ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück gekauft, fällt einmalig Grunderwerbsteuer an. Die Grundsteuer hingegen ist jedes Vierteljahr zu bezahlen. Sie unterscheidet sich von Kommune zu Kommune aufgrund des Hebesatzes, dessen Höhe jede Stadt oder Gemeinde selbst beschließt. In Vellahn sind zurzeit 345 % als Hebesatz für die Grundsteuer (07.06.2021), 265 % für landwirtschaftlichen Grundbesitz festgesetzt.

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