10.11.2025
Strengere Vorgaben für Immobiliengutachten: Was Anleger jetzt wissen müssen
Strengere Vorgaben für Immobiliengutachten: Was Anleger jetzt wissen müssen
Das Bundesfinanzministerium (BMF) plant eine Änderung der steuerlichen Verordnungen, die erhebliche Auswirkungen auf Immobilieneigentümer und Investoren haben kann. Künftig sollen nur noch Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für steuerliche Nachweise anerkannt werden – etwa bei der Kaufpreisaufteilung oder dem Nachweis einer verkürzten Nutzungsdauer.
Diese geplante Neuregelung betrifft sowohl private Eigentümer als auch institutionelle Anleger und könnte die Immobilienbewertung künftig aufwendiger und kostenintensiver machen.
1. Worum es in der geplanten Änderung geht
Nach dem Entwurf zur „Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ möchte das BMF die Anforderungen an Gutachten präzisieren:
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Kaufpreisaufteilung (§ 9b EStDV):
Beim Erwerb bebauter Grundstücke wird der Kaufpreis auf Gebäude- und Bodenwert verteilt. Bisher konnten Investoren hierfür eigene Gutachten einreichen – künftig sollen ausschließlich Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zulässig sein. -
Kürzere Nutzungsdauer (§ 11c EStDV / § 7 Abs. 4 EStG):
Wer eine verkürzte Nutzungsdauer seines Gebäudes steuerlich geltend machen will, muss diese durch ein persönliches Gutachten nachweisen. Auch hier soll künftig gelten: Nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige dürfen solche Nachweise erbringen.
Damit wären Gutachten anderer qualifizierter Fachgutachter – etwa nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige – künftig nicht mehr zulässig.
2. Auswirkungen auf Eigentümer und Investoren
Die geplanten Änderungen hätten weitreichende Folgen für die Praxis:
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Weniger Auswahl, höhere Kosten
Da öffentlich bestellte Sachverständige nur in begrenzter Zahl zur Verfügung stehen, ist mit längeren Wartezeiten und steigenden Honoraren zu rechnen. -
Strengere Anforderungen an Gutachten
Künftig sollen Gutachten eine persönliche Vor-Ort-Besichtigung erfordern. Digitale Bewertungen oder Vertretergutachten werden nicht mehr akzeptiert. -
Rechtliche Diskussion
Fachverbände und Sachverständigenorganisationen kritisieren die Pläne als unverhältnismäßig und sehen die Berufsausübungsfreiheit eingeschränkt. Auch Fragen der Gleichbehandlung und der Praxistauglichkeit stehen im Raum.
3. Unsere Einschätzung: Qualität und Transparenz sind entscheidend
Als erfahrene Berater im Bereich Immobilieninvestments und Kapitalanlagen beobachten wir die Entwicklung aufmerksam.
Grundsätzlich ist die Zielrichtung des Gesetzgebers nachvollziehbar: Qualitätssicherung und Transparenz bei Gutachten sind im Interesse aller Marktteilnehmer.
Dennoch darf die Praxisnähe nicht verloren gehen. Für Investoren und Eigentümer ist es entscheidend, dass Verfahren effizient, nachvollziehbar und bezahlbar bleiben.
Hier zeigt sich der Wert erfahrener Partner, die geprüfte Projekte anbieten und die Anforderungen der Finanzverwaltung bereits in der Planung berücksichtigen.
4. Unsere Projekte: geprüft, nachvollziehbar, werthaltig
Wir legen seit jeher großen Wert auf nachvollziehbare Bewertungen, geprüfte Projektkalkulationen und transparente Gutachtenstrukturen.
Unsere Immobilienprojekte werden regelmäßig von unabhängigen Fachleuten analysiert und erfüllen die geltenden rechtlichen und steuerlichen Anforderungen.
5. Handlungsempfehlung für Anleger
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Bestehende Gutachten prüfen
Wer in den letzten Jahren steuerlich relevante Gutachten erstellen ließ, sollte prüfen, ob diese künftig noch anerkannt werden. -
Zukünftige Projekte professionell begleiten lassen
Arbeiten Sie mit Partnern, deren Projekte und Bewertungen den höchsten Qualitätsstandards entsprechen. So vermeiden Sie steuerliche Risiken und sichern sich Planungssicherheit. -
Langfristig denken
Gesetzesänderungen kommen und gehen – entscheidend ist, mit einem verlässlichen, erfahrenen Partner zusammenzuarbeiten, der Entwicklungen frühzeitig erkennt und berücksichtigt.