Großostheim in Bayern – wie hoch sind hier die Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?
Zurzeit beträgt die Grunderwerbsteuer in Großostheim 3.5 %. Dieser Steuersatz stimmt für die Städte und Gemeinden im gesamten Bundesland Bayern überein.
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Während die Grunderwerbsteuer nur einmal fällig wird, nämlich beim Kauf einer Immobilie, ist die Grundsteuer jedes Vierteljahr zu bezahlen. Darüber hinaus gilt ein individueller Hebesatz, den jede Stadt oder Gemeinde selbst beschließt. Daher ist die Höhe der Grundsteuer überall unterschiedlich. Aktuell sind in Großostheim 320 % als Grundsteuer-Hebesatz (29.03.2021) und 320 % für landwirtschaftlichen Grundbesitz festgelegt.
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