Grunderwerbsteuer Schleswig-Holstein

Die Grunderwerbsteuer in Schleswig-Holstein befindet sich aktell auf dem Spitzenniveau von 6,5 % (Stand 2021). Sie wird erhoben beim Kauf einer Immobilie, eines Grundstücks oder eines Grundstück-Anteils und bemisst sich am Kaufpreis. Bis zum Jahr 2006 wurde die Grunderwerbsteuer vom Bund bestimmt und lag bei 3,5 %. Seit der Föderalismusreform entscheidet jedes Bundesland eigenständig über die Festsetzung der Grunderwerbsteuer.

Vor der Reform im Jahr 2006 lagen die Einnahmen der Grunderwerbsteuer in Schleswig-Holstein bei 190 Mio. Euro. Den ansteigenden Einnahmen bis 2007 machte die Finanzkrise dann aber einen Strich durch die Rechnung. Bis 2008 und 2011 stiegen die Einnahmen wieder von 190 Mio. Euro auf 233 Mio. Euro. Diesen Boom nutzten die Landesherren und erhöhten die Grunderwerbsteuer 2012 auf 5 % und 2014 auf 6,5 %, was die Steuer-Einnahmen sprunghaft ansteigen ließ. 2019 erreichten die Steuer-Einnahmen ihren bisherigen Höchststand von über 737 Millionen Euro.

Grunderwerbsteuer für Schleswig-Holstein berechnen

Schleswig-Holstein
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig Holstein
Thüringen

Zweimal wurde in Schleswig-Holstein die Grunderwerbsteuer bereits erhöht. Damit ist das nördlichste Bundesland beim deutschen Spitzensteuersatz von 6,5 % angekommen. Den ersten Platz teilt es sich dabei mit Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Thüringen.

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