Grunderwerbsteuer Sachsen

Beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie muss in Deutschland Grunderwerbsteuer gezahlt werden. Die Höhe der Steuer ist seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 Sache des jeweiligen Bundeslandes. In Sachsen liegt die Grunderwerbsteuer bei 3,5 Prozent der Bemessungsgrundlage, also der Gegenleistung beziehungsweise dem Kaufpreis, den ein Verkäufer für die Übermittlung seines Objektes erhält.

Sachsen ist neben Bayern eines von zwei Bundesländern, die den bis 2006 geltenden Steuersatz von 3,5 Prozent bisher nicht erhöht haben.
Diese 3,5 Prozent sind in § 11 Absatz 1 im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) als steuerliche Mindesthöhe festgelegt.

Die Grunderwerbsteuer im Bundesländer-Vergleich

Sachsen und Bayern haben im bundesweiten Vergleich mit 3,5 Prozent die niedrigste Grunderwerbsteuer. Alle anderen Bundesländer haben die Steuer angehoben, nachdem ihnen die Zuständigkeit vom Bund zugewiesen wurde. Sachsen-Anhalt liegt mit 5,0 Prozent im Mittelfeld, dicht gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern mit 6,0 Prozent. Bundesländer wie das Saarland, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Thüringen befinden sich mit einem Steuersatz von 6,5 Prozent auf einem tendenziell hohen Preisniveau.

Wie kann ich die Grunderwerbsteuer in Sachsen berechnen?

Mit dem Grunderwerbsteuer-Rechner von ESTADOR lässt sich die Grunderwerbsteuer für jedes Bundesland unkompliziert ermitteln. Geben Sie dafür in das entsprechende Feld einfach den Kaufpreis für Ihre Wunsch-Immobilie ein und Sie erhalten unmittelbar das richtige Ergebnis.

Bei einem Investitionsbetrag von 300.000 € müssen in Sachsen 10.500 € Grunderwerbsteuer gezahlt werden.

 

Grunderwerbsteuer für Sachsen berechnen

Sachsen
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig Holstein
Thüringen

 

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Wie hoch sind die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer in Sachsen?

Im Jahr 2019 hat das Bundesland Sachsen knapp 380 Millionen Euro aus der Grunderwerbsteuer eingenommen (Stand: 01.01.2021). Das stellt zwar im Vergleich zu anderen Bundesländern einen recht geringen Betrag dar, weist aber in Bezug auf das Jahr 2009 dennoch eine Steigerung von etwa 174 Prozent auf.

Die gesamtdeutschen Einnahmen beliefen sich im Jahr 2019 auf etwa 16 Milliarden Euro.

Wann muss die Grunderwerbsteuer nicht gezahlt werden?

Bei einem Kaufpreis unter der festgesetzten Freigrenze von 2.500 € fällt gemäß § 3 Nr. 1 GrEStG keine Grunderwerbsteuer an.

Als ebenfalls grunderwerbsteuerfrei gelten Immobilien oder Grundstücke, die vererbt oder verschenkt werden (§ 3 Nr. 2 GrEStG). Hier sind allerdings andere Steuerregelungen zu beachten.

Was ist der Unterschied zur Grundsteuer?

Die Grunderwerbsteuer wird häufig mit der Grundsteuer verwechselt. Beide Begrifflichkeiten bezeichnen aber unterschiedliche Steuerformen.

Im Gegensatz zur Grunderwerbsteuer, die einmalig beim Kauf einer Immobilie fällig wird, fällt die Grundsteuer jährlich an und wird an die zuständige Gemeinde gezahlt, in der sich das jeweilige Grundstück befindet.

Welche Nebenkosten fallen darüber hinaus beim Immobilienkauf an?

Neben der Grunderwerbsteuer sollten potenzielle Grundstücks- oder Immobilienkäufer zudem weitere Kaufnebenkosten einplanen. So fallen beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie in der Regel Notarkosten in Höhe von rund 1,5 Prozent des Kaufpreises an, die sich aus circa 1,0 Prozent reine Notarkosten und 0,5 Prozent Grundbuchkosten zusammensetzen. Weiterhin fallen gegebenenfalls die üblichen Maklerprovisionen in Höhe von bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises an, wenn die Vermittlung mithilfe eines Maklers beauftragt wurde. Die Kaufnebenkosten beim Grundstücks- oder Immobilienerwerb belaufen sich im Freistaat Sachsen also auf bis zu knapp 12 Prozent des zugrundeliegenden Kaufpreises.

Objekte in Sachsen

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60
Sanierungsanteil
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Chemnitz
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Coswig
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Kaufpreis
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