KfW-Programm 266 „Gewerbe zu Wohnen“: Welche Immobilien sind förderfähig?

01.07.2026

Waldemar Wiora

Experte für Denkmalschutz- und Pflegeimmobilien

KfW-Programm 266 „Gewerbe zu Wohnen“: Welche Immobilien sind förderfähig?

Das KfW-Programm 266 „Gewerbe zu Wohnen“ schafft einen zusätzlichen Förderbaustein für die Umnutzung bestehender Nichtwohngebäude in Wohnraum. Förderfähig ist ein nicht rückzahlbarer Direktzuschuss von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten, maximal 30.000 Euro je neu geschaffener Wohneinheit.

Für die Förderfähigkeit sind insbesondere die bisherige Nutzung des Gebäudes, das Alter der Immobilie sowie die Einhaltung der energetischen Anforderungen entscheidend. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen, förderfähigen Immobilien und Ausschlusskriterien des KfW-Zuschusses 266.

Welche Immobilien sind nach dem KfW-Programm 266 förderfähig?

Das KfW-Programm „Gewerbe zu Wohnen“ richtet sich ausschließlich an bestehende Nichtwohngebäude, die dauerhaft in Wohnraum umgewandelt werden.

Förderfähig sind unter anderem:

  • Bürogebäude
  • Verwaltungsgebäude
  • Geschäftshäuser
  • Ladenflächen
  • Praxisgebäude
  • ehemalige Gewerbeimmobilien
  • beheizte Gebäudeteile, die bislang nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden

Voraussetzung ist, dass die betreffende Fläche vor Beginn der Baumaßnahme keine Wohnnutzung aufweist. Ziel des Förderprogramms ist die Schaffung neuer Wohnungen durch die Umnutzung bestehender Gewerbeimmobilien.

Fördervoraussetzungen des KfW-Zuschusses 266

Damit eine Immobilie im Rahmen des KfW-Programms 266 förderfähig ist, müssen sämtliche Förderbedingungen erfüllt werden.

1. Bestehendes Nichtwohngebäude. Förderfähig sind ausschließlich Gebäude oder Gebäudeteile, die bislang nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden. Bereits bestehender Wohnraum oder klassische Wohngebäude fallen nicht unter das Förderprogramm.

2. Beheiztes Gebäude oder beheizter Gebäudeteil. Das umzuwandelnde Gebäude beziehungsweise der umzuwandelnde Gebäudeteil muss beheizt sein. Unbeheizte Gebäudebereiche erfüllen die Fördervoraussetzungen grundsätzlich nicht.

3. Der ursprüngliche Bauantrag muss mindestens fünf Jahre zurückliegen

Eine der wichtigsten Voraussetzungen des KfW-Programms 266 ist die sogenannte Fünfjahresregel.

Maßgeblich ist nicht der Bauantrag für die Nutzungsänderung, sondern der ursprüngliche Bauantrag des bestehenden Gebäudes.

Beispiel:

  • Ursprünglicher Bauantrag: März 2018
  • Antrag auf den KfW-Zuschuss: Juli 2026

→ Die Voraussetzung ist erfüllt.

Neubauten oder erst vor wenigen Jahren errichtete Gewerbegebäude erfüllen diese Voraussetzung grundsätzlich nicht und sind daher nicht förderfähig.

4. Schaffung neuer Wohneinheiten

Durch die Umnutzung muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen. Maßnahmen an bereits vorhandenem Wohnraum oder reine Modernisierungen erfüllen diese Voraussetzung nicht.

5. Energetischer Standard

Nach Abschluss der Baumaßnahme muss mindestens einer der folgenden Standards erreicht werden:

  • Effizienzhaus 85 EE
  • Effizienzhaus Denkmal EE

Erst mit Erreichen des geforderten Effizienzhausstandards ist eine Förderung über das KfW-Programm 266 möglich.

6. Zehnjährige Wohnnutzung

Die neu geschaffenen Wohnungen müssen mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden. Diese Zweckbindungsfrist ist Bestandteil der Förderbedingungen.

Welche Immobilien sind nicht förderfähig?

Nicht jede Umbaumaßnahme fällt unter das KfW-Programm „Gewerbe zu Wohnen“.

Nicht förderfähig sind insbesondere:

  • Neubauten
  • Erweiterungen bestehender Wohngebäude
  • Aufstockungen
  • Anbauten
  • bereits vorhandener Wohnraum
  • der Erwerb des Grundstücks oder Gebäudes
  • reine energetische Sanierungen ohne Nutzungsänderung

Das Förderprogramm unterstützt ausschließlich die Umwandlung bestehender Nichtwohnimmobilien in Wohnraum.

Wie hoch ist der KfW-Zuschuss 266?

Der KfW-Zuschuss 266 beträgt 30 % der förderfähigen Kosten.

Die förderfähigen Kosten sind auf 100.000 Euro je neu geschaffener Wohneinheit begrenzt. Daraus ergibt sich ein maximaler Direktzuschuss von 30.000 Euro pro Wohneinheit.

Da es sich um einen Zuschuss handelt, ist dieser grundsätzlich nicht rückzahlbar.

Checkliste zur Prüfung der Förderfähigkeit

Vor Antragstellung sollten folgende Punkte geprüft werden:

  • Handelt es sich um ein bestehendes Nichtwohngebäude?
  • Wurde das Gebäude bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt?
  • Liegt der ursprüngliche Bauantrag mindestens fünf Jahre zurück?
  • Entsteht mindestens eine neue Wohneinheit?
  • Wird mindestens der Standard Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE erreicht?
  • Erfolgt die Wohnnutzung für mindestens zehn Jahre?

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann das KfW-Programm 266 einen zusätzlichen Finanzierungsvorteil für Kapitalanleger schaffen und bestehende Förder- sowie Steuerkonzepte sinnvoll ergänzen.

Fazit: KfW-Programm 266 richtig einordnen

Das KfW-Programm 266 „Gewerbe zu Wohnen“ fördert die Umwandlung bestehender Nichtwohngebäude in Wohnraum mit einem Direktzuschuss von bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit. Entscheidend für die Förderfähigkeit sind insbesondere die bisherige Nutzung der Immobilie, der mindestens fünf Jahre zurückliegende ursprüngliche Bauantrag sowie die Einhaltung der energetischen Anforderungen.

Eine frühzeitige Prüfung dieser Voraussetzungen erleichtert die Einordnung der Förderfähigkeit und schafft eine belastbare Grundlage für die Projekt- und Finanzierungsstruktur.

Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie exklusive Angebote noch vor Vermarktungsbeginn.
Newsletter abonnieren
Exposé anfordern
Exposé anfordern
Waldemar Wiora
Ihr Ansprechpartner
Waldemar Wiora
Waldemar Wiora
Ihr Ansprechpartner
Waldemar Wiora

Ihre Nachricht an uns