Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg

Der deutsche Fiskus erhebt die Grunderwerbsteuer, wenn das Eigentum an einer Immobilie auf eine andere Person übergeht. Erst wenn das zuständige Finanzamt die Zahlung der Grunderwerbsteuer durch Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, wird der Eigentümerwechsel auch im Grundbuch vorgenommen.

Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer. Die Rechtsgrundlage bildet das Grunderwerbsteuergesetz. Hier ist z. B. bestimmt, dass die Steuer mindestens 3,5 Prozent beträgt (§ 11 Absatz 1 GrEStG).

Da jedes Bundesland die Verwaltungshoheit für die Grunderwerbsteuer trägt, weicht deren Höhe in den einzelnen Bundesländern voneinander ab. Nur in Sachsen und Bayern wurde der Mindeststeuersatz von 3,5 Prozent beibehalten. Der Spitzensteuersatz liegt bei 6,5 Prozent der Bemessungsgrundlage. Er gilt z. B. in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg?

Die Grunderwerbsteuer beträgt aktuell 5 Prozent der Bemessungsgrundlage. Bis zum 04. November 2011 galt bei der Eigentumsübertragung einer Immobilie ein Steuersatz von 3,5 Prozent. Zum 05. November 2011 fand die Erhöhung auf 5 Prozent statt. Dieser Steuersatz ist derzeit gültig. Für den Veranlagungszeitraum 2021 ist keine Änderung geplant.

Als Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Steuer gilt laut § 8 Absatz 1 GrEStG der Wert der Gegenleistung. Dies ist in der Regel der Kaufpreis, auf den Verkäufer und Käufer sich geeinigt haben. Die Bemessungsgrundlage bezieht sich auf den Wert des Grundstücks und die Immobilie.

Von dieser Regelung lässt der Gesetzgeber eine Ausnahme zu, wenn ein Bauherr ein unbebautes Grundstück erwirbt und selbst den Bau eines Hauses in Auftrag gibt. Für den Bau der Immobilie wird keine Grunderwerbsteuer erhoben.

In welchen Fällen wird die Grunderwerbsteuer fällig?

§ 1 Absatz 1 GrEStG regelt, in welchen Fällen die Grunderwerbsteuer fällig wird.

Hiernach unterliegt jeder Erwerbsvorgang, der sich auf ein inländisches Grundstück oder eine inländische Immobilie bezieht, der Steuer.

Als grunderwerbsteuerlicher Vorgang wird auch ein Zwangsversteigerungsverfahren über eine Immobilie angesehen. Steuerpflichtig ist in diesem Fall der Bieter mit dem Meistgebot.

Wer eine Immobilie erwirbt, die auf einem Erbpachtgrundstück steht, wird nicht Eigentümer der Immobilie. Da der Käufer aber das uneingeschränkte Nutzungsrecht über das Haus hat, muss er – unabhängig vom Eintrag im Grundbuch – die Grunderwerbsteuer an das Finanzamt zahlen.

Abgrenzung von der Grundsteuer

Die Grunderwerbsteuer muss von der Grundsteuer abgegrenzt werden. Die Grundsteuer zählt zu den Gemeindesteuern. Die einzelnen Kommunen setzen die Steuer jährlich fest. Sie wird vierteljährlich erhoben.

Wie hoch sind die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg?

Zwischen 2005 und 2013 konnte BaWü die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer von 705 Millionen auf 1,3 Milliarden Euro steigern und damit mehr als verdoppeln. Im Jahr 2015 betrug das Grunderwerbsteuer-Aufkommen schon 1,6 Milliarden Euro und 2019 infolge einer erneuten Steigerung bereits 2,1 Milliarden Euro.

Wie berechnet sich die Grunderwerbsteuer?

Die fällige Grunderwerbsteuer lässt sich komfortabel mit dem Grunderwerbsteuer-Rechner berechnen. Tragen Sie hierzu einfach den Kaufpreis ein, den Sie mit dem Verkäufer der Immobilie vereinbart haben.

 

Grunderwerbsteuer für Baden-Württemberg berechnen

Baden-Württemberg
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig Holstein
Thüringen

Die Entwicklung der Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg im Vergleich

Bis zum Jahr 2006 standen die Verwaltungshoheit und das Aufkommen an der Grunderwerbsteuer allein dem Bund zu. Danach wurde die Verwaltungshoheit auf die einzelnen Bundesländer übertragen. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern geht das drittgrößte Bundesland Deutschlands noch moderat mit der Steuer um und hat nur einmal an der Steuerschraube gedreht. Außer der Erhöhung des Steuersatzes auf 5 Prozent im Jahr 2011 hat Baden-Württemberg bisher keine weiteren Änderungen vorgenommen und liegt damit im Vergleich zum Spitzensteuersatz von 6,5 Prozent (wie etwa in Brandenburg oder dem Saarland) im Mittelfeld, was die Steuerbelastung beim Hauskauf anbelangt. Nur Hamburg mit 4,5 Prozent sowie Bayern und Sachsen mit lediglich 3,5 Prozent liegen noch einmal deutlich darunter.

 

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Welche Ausnahmen sieht der Gesetzgeber für die Besteuerung eines Grundstückerwerbs vor?

Das Grunderwerbsteuergesetz lässt in den §§ 3 bis 6 GrEStG die folgenden Ausnahmen für die Erhebung der Grunderwerbsteuer zu:

 

Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung (§ 3 GrEStG)

Einigen sich Verkäufer und Käufer eines Grundstücks oder einer Immobilie auf einen Kaufpreis, der unter 2.500 Euro beträgt, unterliegt dieser Vorgang nicht der Grunderwerbsteuer (§ 3 Nr. 1 GrEStG).

Die Grunderwerbsteuer wird auch nicht fällig, wenn das Grundstück zu einem Nachlass gehört, der auf einen oder mehrere Erben übergeht. Dasselbe gilt, wenn der Vermögensübergang durch eine Schenkung erfolgt ist (§ 3 Nr. 2 GrEStG).

Auch der Ehegatte oder der Lebenspartner wird von der Zahlung der Grunderwerbsteuer befreit, wenn er ein Grundstück erhält (§ 3 Nr. 3 GrEStG).

Grunderwerbsteuerbefreiung in besonderen Fällen (§§ 4 bis 6 GrEStG)

Zu den besonderen Fällen der Grunderwerbsteuerbefreiung zählen:

Der Grundstückserwerb einer juristischen Person des öffentlichen Rechts. Hierzu zählen z. B. die Anstalten des öffentlichen Rechts (§ 4 Nr. 1 GrEStG).

Beschließen mehrere Grundstückseigentümer (z. B. eine Erbengemeinschaft), dass die Verwaltung eines Grundstücks gemeinschaftlich geregelt werden soll (Übergang auf eine Gesamthand), erhebt das Finanzamt die Grunderwerbsteuer nicht (§ 5 Absatz 1 GrEStG). Dasselbe gilt gemäß § 5 Absatz 2 GrEStG, wenn ein Alleineigentümer an eine Gesamthand (z. B. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts) überträgt.

Im § 6 GrEStG ist ein weiterer Sonderfall geregelt. Geht ein Grundstück von einer Gesamthand auf eine andere Gesellschaft über, fällt für den eigenen Miteigentumsanteil keine Grunderwerbsteuer an.

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