Denkmalschutz Brandenburg

Denkmalschutz Brandenburg

Das Land Brandenburg ist reich an Baudenkmälern, oft eingebettet in schöne Landschaften. Rund um Potsdam, aber auch in vielen anderen Bereichen des Landes befinden sich Schlösser und andere denkmalgeschützte Objekte. Unter Denkmalschutz stehen auch viele Villen und andere Wohnhäuser. Diese sind komplett denkmalgeschützt oder haben eine denkmalgeschützte Fassade. Viele solcher Immobilien stehen zum Verkauf und sind für potenzielle Immobilienkäufer von Interesse. Für die Sanierung hält die Denkmalschutzbehörde einige Auflagen bereit. Der Käufer kann aber durch Förderungen entschädigt werden. Denkmalgeschützte Objekte in Brandenburg als Wohnimmobilien Förderungsmöglichkeiten für Käufer denkmalgeschützter Objekte Was Käufer denkmalgeschützter Objekte wissen sollten

Denkmalgeschützte Objekte in Brandenburg als Wohnimmobilien

Die Nähe zu Berlin, die vielen Gewässer und Wälder, aber auch die zahlreichen Natur- und Baudenkmäler machen das Land Brandenburg für potenzielle Immobilienkäufer sehr attraktiv. Das Bundesland ist eine Metropolregion mit vielen Kulturstätten und einer bewegten Geschichte. Die Regierung setzt sich viel für die Denkmalpflege und den Denkmalschutz ein; den gesetzlichen Rahmen dafür bildet das seit 2004 bestehende Denkmalschutzgesetz. Es sichert Fachkompetenz in der Denkmalpflege, aber auch kürzere Verwaltungsabläufe und mehr Bürgerfreundlichkeit.

Das Ministerium für Wirtschaft, Forschung und Kultur ist als “Obere Denkmalschutzbehörde” für alle Aufgaben des Denkmalschutzes verantwortlich. Interessenten, die ein denkmalgeschütztes Objekt zu Wohnzwecken oder als Geldanlage kaufen wollen, sollten sich vor dem Kauf an die dafür zuständige “Untere Denkmalschutzbehörde” wenden und sich über alle Vorschriften zum Denkmalschutz und zur Denkmalpflege informieren. Es geht nicht nur darum, das Objekt zu unterhalten, für viele Objekte ist zudem eine aufwendige Sanierung erforderlich. Bei der Wärmedämmung ist aufgrund denkmalgeschützter Fassaden darauf zu achten, dass keine Fassadendämmung vorgenommen wird. Bei der Wahl der Fenster ist der Immobilienkäufer nicht völlig frei in seiner Entscheidung. Während bei Immobilien, die nicht unter Denkmalschutz stehen, besondere energetische Anforderungen gelten, so sind diese Anforderungen bei denkmalgeschützten Wohnimmobilien weniger streng.

Es geht vielmehr darum, im Rahmen der Denkmalpflege den speziellen Wert der Immobilien zu erhalten. Besonderer Beliebtheit erfreuen sich denkmalgeschützte Objekte um Potsdam, doch auch viele kleinere, nicht immer zentral, sondern am Rande des Bundeslandes gelegene Ortschaften, haben ihren Charme.

Förderungsmöglichkeiten für Käufer denkmalgeschützter Objekte

Wohnimmobilien im Land Brandenburg, die unter Denkmalschutz stehen, haben ihren Preis; auch die Sanierung kann mit hohen Kosten einhergehen. Dennoch lohnt sich eine solche Investition; einerseits aufgrund des besonderen Ambientes, die diese Immobilien bieten, andererseits jedoch aufgrund der Förderung, die Investoren in Anspruch nehmen können. Für denkmalgeschützte Immobilien gelten Steuererleichterungen und andere Fördermöglichkeiten. Der Staat unterstützt die Sanierung von unter Denkmalschutz stehenden Immobilien mit erhöhten Abschreibungen gemäß §§ 7i und 10f Einkommensteuergesetz.

Das System zur Förderung dringend erforderlicher Sanierungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Objekten im Land Brandenburg wurde im Jahre 2004 neu strukturiert. Jährlich erarbeiten das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und das Archäologische Landesmuseum gemeinsam mit den “Unteren Denkmalschutzbehörden” der kreisfreien Städte und der Landkreise eine Prioritätenliste zu dringend erforderlichen Förderprojekten, die eine wichtige Grundlage für die künftige Förderung bildet. Potenzielle Käufer von denkmalgeschützten Immobilien können bei der zuständigen “Unteren Denkmalschutzbehörde” einen Einblick in diese Liste erhalten. Um eine Förderung zu bekommen, muss der Käufer eine angemessene finanzielle Eigenbeteiligung leisten.

Was Käufer denkmalgeschützter Objekte wissen sollten

Bevor der Kaufvertrag endgültig unterschrieben oder mit den Sanierungsarbeiten begonnen wird, sollten sich Investoren bei der “Unteren Denkmalschutzbehörde” über mögliche Förderungen informieren und einen Antrag stellen. Der Besitzer der Immobilie kann die Förderung auch in Anspruch nehmen, wenn er die Sanierungsmaßnahmen nicht selbst durchführt, sondern einen Bauträger damit beauftragt. Bei der Höhe der Förderung wird unterschieden, ob die Immobilie für eigene Wohnzwecke oder zur Vermietung, als Geldanlage, genutzt wird. In beiden Fällen ist eine Förderung möglich.

Steuerliche Vergünstigungen erstrecken sich über einen Zeitraum von zwölf Jahren. Ob eine Förderung in Form von Steuervergünstigungen oder von Zuschüssen durch die Gemeinde oder den Kreis erfolgt, hängt von der Art des Objektes und davon ab, ob das gesamte Gebäude oder nur Teile unter Denkmalschutz stehen. Vor dem Kauf und der Beantragung der Förderung ist Rücksprache mit der “Unteren Denkmalschutzbehörde” anzuraten.