Grunderwerbsteuer Berlin

Berlin liegt im Trend – und erfreut sich großer Beliebtheit, was den Erwerb und Besitz von Immobilien angeht. Dementsprechend erscheint es wenig verwunderlich, dass sich das auch in den Immobilienpreisen der vielfältigen Metropole widerspiegelt, die nicht nur den bundesweiten Durchschnitt übertreffen, sondern aufgrund von hoher Nachfrage auch weiter steigen. Daran hat sich auch im Corona-Jahr 2020 nichts verändert.

Für Immobilienkäufer bedeuten Verkaufspreise auf überdurchschnittlich hohem Niveau gleichzeitig eine wachsende steuerliche Belastung. So auch im Fall der Grunderwerbsteuer.

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer ist eine von mehreren beachtenswerten Größen beim Immobilienkauf. Die Steuer stellt einen prozentualen Anteil des Kaufpreises einer Immobilie dar, der diesem wiederum bei der Übermittlung vom Verkäufer zum Käufer hinzugerechnet werden muss. Der Kaufpreis wirkt in diesem Fall als sogenannte Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des betreffenden Steuersatzes. Der Käufer gilt beim Immobilienkauf als Steuerschuldner und ist für die Zahlung der Steuer verantwortlich.
Zahlungsempfänger ist in der Bundeshauptstadt Berlin, ebenso wie andernorts auch, das zuständige Finanzamt.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Berlin und anderen Bundesländern?

Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 liegt die Höhe der Grunderwerbsteuer im Ermessen der einzelnen Bundesländer. In Berlin sind es seit 2014 6,0 Prozent (Stand: 01.01.2021).

Der Nachbar Brandenburg liegt mit 5,0 Prozent knapp hinter Berlin, während etwa Thüringen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland mit 6,5 Prozent den höchsten Grunderwerbsteuersatz vorweisen.

Lediglich Bayern und Sachsen sind bei dem vorher bundesweit geltenden Steuersatz von 3,5 Prozent geblieben.

 

Die Grafik darf bei Nennung des Urhebers ESTADOR GmbH gern online geteilt oder auf Websites benutzt werden. Dabei ist die Seite als Quelle zu verwenden.

 

Wie berechne ich die Grunderwerbsteuer meiner Berliner Wunsch-Immobilie?

Für die Berechnung genauer Werte hat ESTADOR einen Grunderwerbsteuer-Rechner entwickelt, in den sie lediglich den Kaufpreis Ihrer Immobilie eintragen müssen. Bei Interesse oder zum Vergleich können Sie auch alle anderen Bundesländer auswählen.

Als Rechenbeispiel würden Sie für ein Grundstück oder eine Immobilie im Wert von 300.000 € und einem Steuersatz von 6,0 Prozent in Berlin 18.000 € Grunderwerbsteuer zahlen.

 

Grunderwerbsteuer für Berlin berechnen

Berlin
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig Holstein
Thüringen

Was für Einnahmen verzeichnet Berlin aus der Grunderwerbsteuer?

Deutschland hat im Jahr 2019 etwa 16 Milliarden Euro aus der Grunderwerbsteuer eingenommen. Berlin belegt dabei mit fast 1,5 Milliarden Euro einen der vorderen Plätze. Aus dem Vergleich zum Jahr 2009, in dem die Berliner Grunderwerbsteuer-Einnahmen bei knapp 305 Millionen Euro lagen, ergibt sich eine prozentuale Steigerung von 380 %.

Gibt es Ausnahmen für die Zahlung der Grunderwerbssteuer?

Gemäß § 3 Absatz 1 des geltenden Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) ist die Grunderwerbssteuer bundesweit ab einem Kaufpreis in Höhe von mindestens 2.500 Euro an das jeweilige Finanzamt zu zahlen. Bei einem Kaufpreis von weniger als 2.500 Euro ist der etwaige Käufer daher nicht grunderwerbssteuerpflichtig. Ferner unterliegen auch Immobilienerbschaften sowie Immobilienschenkungen nicht der Grunderwerbssteuerpflicht.

Welche weiteren Kaufnebenkosten muss ich beachten?

Neben der vom Immobilienkäufer zu zahlenden Grunderwerbsteuer gilt es auch folgende Kostenpunkte im Auge zu behalten:

  • Kosten für den Notar und den Grundbucheintrag: rund 1,0 Prozent des Kaufpreises in puncto Notarkosten und weitere 0,5 Prozent des Kaufpreises für die Grundbuchumtragung
  • Optionale Kosten für den Immobilienmakler: Die Maklerprovision für Maklerleistungen im Bundesland Berlin beläuft sich im Durchschnitt auf zwischen 3,00 und 7,00 Prozent des jeweiligen Kaufpreises.

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