Grunderwerbsteuer Hamburg
Schließen Sie mit dem Eigentümer einer Wohnung einen Immobilienkaufvertrag ab, erhalten Sie wenige Wochen später Post vom Finanzamt. Denn gesetzlich ist geregelt, dass der Staat am Kauf eines Hauses in Form der Grunderwerbsteuer beteiligt wird. Was sich dahinter verbirgt und wie Sie die Grunderwerbsteuer für Hamburg ermitteln, erfahren Sie hier.
Was verbirgt sich hinter der Grunderwerbsteuer?
Allgemeines zur Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer wird immer dann fällig, wenn Grundstücke oder Immobilien den Eigentümer wechseln. Für den Besteuerungsvorgang ist es dabei nicht relevant, wie groß das Grundstück ist oder ob es sich um ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus handelt. Von der Erhebung der Grunderwerbsteuer ist nach der Art des Grundstücks oder der Immobilie kein Verkaufsobjekt von der Grunderwerbsteuer befreit.
Die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Grunderwerbsteuer
Die gesetzliche Grundlage für die Besteuerung eines Immobilienkaufs bildet das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG).
§ 12 GrEStG erlaubt z. B. den Ansatz einer Pauschalbesteuerung, wenn das Besteuerungsverfahren dadurch vereinfacht wird und der Wert der Grunderwerbsteuer sich durch die Anwendung des Pauschalansatzes nicht wesentlich verändert.
§ 13 GrEStG legt den Steuerschuldner fest. Dies ist im Allgemeinen der Käufer einer Immobilie.
Für den Fall einer Zwangsversteigerung in der Freien und Hansestadt Hamburg würde sich z. B. das Finanzamt in Hamburg wegen der Besteuerung an den Interessenten wenden, der das Meistangebot abgegeben hat.
Die Ermittlung der Grunderwerbsteuer in Hamburg
Die Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Grunderwerbsteuer bestimmt sich gemäß § 8 GrEStG nach der Gegenleistung. § 9 des Gesetzes nennt als Gegenleistung alle Leistungen, die der Käufer aufwendet, um das Grundstück oder die Immobilie zu erwerben (Investitionsbetrag).
In der Regel entspricht der Investitionsbetrag der Summe, die aus dem schriftlichen Immobilienkaufvertrag hervorgeht.
Auf die Bemessungsgrundlage wird der für Hamburg geltende Steuersatz von derzeit 4,5 Prozent angewendet.
Planen Sie den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung in Hamburg oder Umgebung, nutzen Sie unseren praktischen Grunderwerbsteuer-Rechner. Mit Ihrer Angabe von Kaufpreis und Bundesland haben Sie schnell die Höhe der aktuell für den Grunderwerb fälligen Steuer für 2021 ermittelt.
Grunderwerbsteuer für Hamburg berechnen
Grunderwerbsteuer Hamburg im Vergleich
Bis zum Erhebungszeitraum 2006 wurde die Erhebung der Grunderwerbsteuer einheitlich vom Bund geregelt. Die Föderalismusreform führte dazu, dass die Verwaltung der Grunderwerbsteuer dann an die einzelnen Bundesländer übertragen wurde. Die zentrale Regelung hatte zur Folge, dass jedes Bundesland seinen eigenen Steuersatz für die Grunderwerbsteuer festlegte.
In Hamburg beschlossen die Verantwortlichen nach der Übertragung der Verwaltung eine Anhebung von 3,5 auf 4,5 Prozent. Seit der damaligen Anhebung haben die Verantwortlichen die Grunderwerbsteuer nicht weiter erhöht. Sie liegt auch für den Erhebungszeitraum 2021 bei 4,5 Prozent.
Im Vergleich hierzu haben z. B. die Bundesländer Bremen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern einen Grunderwerbsteuersatz von derzeit 5 Prozent. Möchten Sie ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung in Berlin erwerben, müssen Sie den Fiskus schon mit einem prozentualen Anteil von 6,0 Prozent beteiligen, in Schleswig-Holstein sind es sogar 6,5 Prozent. Sachsen und Bayern verfügen mit 3,5 Prozent über den niedrigsten Steuersatz in Deutschland.
Wie hoch sind die Einnahmen Hamburgs aus der Grunderwerbsteuer?
Knapp 16 Milliarden Euro Grunderwerbsteuer-Einnahmen verzeichnete der Bund im Jahr 2019. Ein neuer Rekordwert. Die Freie und Hansestadt Hamburg konnte sich bis Herbst 2020 über Einnahmen von rund 460 Mio. € freuen. 2009, dem Jahr der letzten Grunderwerbsteuer-Erhöhung, waren es noch 270 Mio. €.
Die Grafik darf bei Nennung des Urhebers ESTADOR GmbH gern online geteilt oder auf Websites benutzt werden. Dabei ist die Seite als Quelle zu verwenden.
Was Sie über die Grunderwerbsteuer in Hamburg wissen sollten
Allgemeines
Für die Besteuerung sämtlicher Grundstücke und Immobilien hat das Finanzamt Hamburg eine Grunderwerbsteuer eingerichtet. Käufer und Verkäufer sollten darauf achten, dass der Immobilienkaufvertrag notariell beurkundet wurde. Da ein nicht notariell beurkundeter Kaufvertrag keine Rechtswirkung entfaltet, können daraus keine Ansprüche geltend gemacht werden.
Das Finanzamt Hamburg bemisst seinen Anspruch auf Erhebung der Grunderwerbsteuer auf der Grundlage des im Kaufvertrag genannten Kaufpreises. Hierauf wird der Steuersatz von 4,5 Prozent angewendet.
Beispiel:
Der Verkäufer und der Käufer einer Immobilie in Hamburg einigen sich darauf, dass der Verkaufspreis für ein Haus 500.000 € betragen soll. Die Grunderwerbsteuer in Hamburg beträgt 4,5 Prozent. Absolut ausgedrückt beläuft sich die Grunderwerbsteuer für das Haus auf 22.500 €.
Die Grunderwerbsteuer wird von dem Finanzamt Hamburg nicht erhoben, wenn der Wert des Grundstücks insgesamt den Betrag von 2.500 € nicht übersteigt.
Betrieblicher Grundstückserwerb
Auch ein Unternehmer, der ein Grundstück oder eine Immobilie in Hamburg oder Umgebung für betriebliche Zwecke erwirbt, muss die Grunderwerbsteuer in Höhe von 4,5 Prozent in seiner Kostenkalkulation berücksichtigen. Neben dem Kauf einer Lagerhalle oder einem Bürogebäude unterliegen auch die folgenden Erwerbsvorgänge der Grunderwerbsteuer:
- Umwandlung
- Verschmelzung
- Betriebsaufspaltung
Wird z. B. eine OHG in eine GmbH umgewandelt, müssen die Gesellschafter für die Übertragung eines Grundstücks von der Personengesellschaft auf die Kapitalgesellschaft 4,5 Prozent vom Zeitwert des Grundstücks als Grunderwerbsteuer an das Finanzamt in Hamburg entrichten.
Auch bei der Verschmelzung von zwei Kapitalgesellschaften zu einem neuen Unternehmen fällt die Grunderwerbsteuer an, wenn zum Betriebsvermögen einer der beiden beteiligten Gesellschaften ein Grundstück oder eine Immobilie gehört.
Schließlich müssen auch bei einer Betriebsaufspaltung die rechtlichen Grundlagen des Grunderwerbsteuergesetzes beachtet werden.