Grunderwerbsteuer Bremen

Beim Erwerb von Grund und Boden, etwa beim Kauf einer Immobilie, wird die sogenannte Grunderwerbsteuer fällig. Sie zählt zu den sog. Verkehrssteuern und fließt den Bundesländern und Gemeinden zu. Der ihr zugrundeliegende Steuersatz ist nicht im ganzen Bundesgebiet einheitlich, sondern wird von jedem Bundesland eigenständig festlegt. In der Freien Hansestadt Bremen wird aktuell (Stand 2021) 5 Prozent Grunderwerbsteuer vom Kaufpreis der Immobilie bzw. des Grundstücks erhoben.

Wann wird Grunderwerbsteuer fällig?

Wenn ein bebautes oder unbebautes Grundstück den Besitzer wechselt, ist in den meisten Fällen die Grunderwerbsteuer zu entrichten. Dabei ist es unerheblich, ob ein monetärer Kauf oder eine andere Gegenleistung vorliegt wie beispielsweise ein Tausch. Gesamtschuldnerisch steuerpflichtig sind sowohl der neue als auch der alte Besitzer des Grundstücks oder der Immobilie, weshalb theoretisch beide Parteien vom Staat für die Grunderwerbsteuer herangezogen werden können.

Wann fällt keine Grunderwerbsteuer an?

Folgende Fälle sind von einer Erhebung der Grunderwerbsteuer ausgenommen. Die Transaktion einer Fläche, die als Teil eines Nachlasses durch Miterben zum Zweck der Teilung des Nachlasses erworben wird, ist nicht grunderwerbsteuerpflichtig. Auch Veräußerungen von bebauten oder unbebauten Grundstücken unter Lebenspartnern oder Ehegatten sind von der Grunderwerbsteuer ausgenommen. Die Steuer fällt darüber hinaus auch dann nicht an, wenn die beteiligten Akteure in gerader Linie verwandt sind. Zu guter Letzt wird die Veräußerung bzw. der Erwerb von Flächen mit einem Wert unter 2.500 Euro nicht besteuert.

Welche Bemessungsgrundlage wird für die Grunderwerbsteuer herangezogen?

Die Grunderwerbsteuer wird auf den tatsächlich erlösten Verkaufspreis inklusive aller eventuell erbrachten Gegenleistungen berechnet und muss einmalig entrichtet werden. Ist kein entsprechender Verkaufspreis zu ermitteln, wird die Steuer auf Basis des Grundbesitzwertes erhoben.

Entwicklung des Grunderwerbsteuersatzes und des Steueraufkommens in Bremen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Bremen im Vergleich?

Nach Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG ist jedes Bundesland befugt, die Höhe der Grunderwerbsteuer individuell festzulegen. Die Steuersatz-Spanne reicht in Deutschland von 3,5 Prozent in Bayern und Sachsen bis zu 6,5 Prozent in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Thüringen und dem Saarland. Dazwischen tummeln sich die anderen Bundesländer im Mittelfeld, mal oberhalb, mal unterhalb des Mittelwertes von rund 5,4 Prozent, wenn man alle 16  Steuersätze betrachtet. In Bremen beträgt der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer derzeit (2021) 5 Prozent.

Da Grundstücke und Immobilien nicht bewegt werden können, sind Vergleichspreise aus der nahen Umgebung für ihre Wertermittlung von hoher Bedeutung. Während die Grunderwerbsteuer innerhalb eines Bundeslandes einheitlich ist, spielt insbesondere für nahe der Landesgrenze gelegene Gemeinden insbesondere auch die Höhe des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer in den Nachbarbundesländern eine wichtige Rolle. Für die Freie Hansestadt Bremen sind vor diesem Hintergrund insbesondere die Steuersätze in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein von Relevanz.

Zum Vergleich: Das Bremen umgebende Niedersachsen veranschlagt ebenfalls 5 Prozent, die nur 120 km entfernte Freie Hansestadt Hamburg liegt mit 4,5 Prozent unter dem Niveau von Bremen und in der Bundeshauptstadt Berlin werden schon satte 6 Prozent fällig.

Die Entwicklung der Grunderwerbsteuer in Bremen

Mit einem Satz von 3,5 Prozent war die Grunderwerbsteuer im Zeitraum zwischen 1997 und 2006 in allen Bundesländern einheitlich. Seit dem 31.08.2006 können die Länder diesen Satz eigenverantwortlich anpassen. Die Freie Hansestadt Bremen griff in der Vergangenheit zwei Mal auf diese Möglichkeit zurück. Im Jahr 2011 erfolgte eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf 4,5 Prozent. Nur drei Jahre später wurde 2014 die Steuer um weitere 0,5 Prozentpunkte auf 5 Prozent angehoben. Dieser Wert ist bis 2021 stabil geblieben und aktuell sind auch keine Anzeichen für eine erneute Anhebung erkennbar.

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Mit der Grunderwerbsteuer generiertes Steueraufkommen in Bremen und bundesweit

In Bremen betrug das Steueraufkommen durch die Grunderwerbsteuer im Jahr 2019 rund 118 Millionen Euro. Damit konnte Bremen gegenüber den anderen Stadtstaaten nur einen Bruchteil an Grunderwerbsteuer-Einnahmen verbuchen. In der gesamten Bundesrepublik wurden im Jahr 2019 knapp 15,8 Milliarden Euro durch die Grunderwerbsteuer erlöst. Somit entfiel im Jahr 2019 auf die Freie Hansestadt Bremen lediglich ein Anteil in Höhe von knapp 0,75 Prozent der Gesamteinnahmen. Der Spitzenreiter im Ranking des Jahres 2019 war das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Dort wurde ein Steueraufkommen in Höhe von knapp 3,7 Milliarden Euro realisiert. Auf den Plätzen 2 und 3 folgen Bayern und Baden-Württemberg, die Einnahmen von jeweils ungefähr 2,1 Milliarden Euro generieren konnten. Im Zeitraum von 1998 bis 2019 stieg das Steueraufkommen durch die Grunderwerbsteuer von etwas unter 5,7 Milliarden Euro auf heute knapp 15,8 Milliarden Euro. Der Großteil dieser Mehreinnahmen erfolgte dabei allerdings erst seit dem Jahr 2012, denn in den Jahren 1998 bis 2011 blieb das Steueraufkommen relativ konstant und schwanke zwischen 4,7 Milliarden Euro und 6,9 Milliarden Euro.

Grunderwerbsteuer für Bremen berechnen

Wer plant, ein bebautes oder unbebautes Grundstück zu erwerben, kann mit unserem Grunderwerbsteuer-Rechner die anfallende Grunderwerbsteuer schnell und unkompliziert selbst berechnen. Hierfür müssen lediglich der geschätzte Kaufpreis und das entsprechende Bundesland in die Maske eingegeben werden. Mit nur einem weiteren Klick ermittelt der Rechner anschließend die fällige Steuer und der zugrunde gelegte Steuersatz ermittelt werden.

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