Grunderwerbsteuer Brandenburg

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien anfällt und sich am Kaufpreis orientiert. Da die Verwaltung und die Erhebung der Grunderwerbsteuer nicht bundeseinheitlich geregelt sind, ergeben sich Unterschiede in der Besteuerung. Liegt die Immobilie z. B. in Sachsen oder Bayern, kann der Erwerber eines Grundstücks von gleichem Wert (Kaufpreis) mit einer geringeren Besteuerung rechnen, als wenn er ein Haus in Brandenburg kauft.

Wie und wofür wird die Grunderwerbsteuer in Bandenburg erhoben?

Die Grunderwerbsteuer wird immer dann fällig, wenn der Eigentümer eines Grundstücks sich mit dem Interessenten darüber einig ist, dass die Immobilie übergehen soll. Die gilt für Grundstücke, Teilgrundstücke, Häuser und Wohnungen.

Für die Fälligkeit der Steuer ist es entscheidend, wann das Eigentum auf den Erwerber übergeht. Der Steuerschuldner wird über die Fälligkeit und die Höhe mittels eines Steuerbescheides informiert. Ab der Bekanntgabe des Steuerbescheides hat er vier Wochen Zeit, um die fällige Steuer zu entrichten.

Von einer Erhebung der Grunderwerbsteuer in Brandenburg sehen die Verantwortlichen ab, wenn der Wert (Kaufpreis) des Grundstücks insgesamt unter 2.500 € liegt, oder ein Haus im Rahmen einer Erbschaft oder einer Schenkung auf eine andere Person übergeht.

Wie wird die Grunderwerbsteuer in Brandenburg berechnet?

Für die Berechnung der Grunderwerbsteuer in Brandenburg müssen zwei Komponenten bekannt sein. Dies sind die Bemessungsgrundlage (Kaufpreis) und der anzuwendende Steuersatz. Die Bemessungsgrundlage ergibt aufgrund des Kaufvertrages, den Verkäufer und Käufer im Immobilienkaufvertrag vereinbart haben. Hierauf wird der zurzeit geltende Steuersatz von 6,5 Prozent angewendet.

Möchten Sie wissen, welche Grunderwerbsteuer in Brandenburg beim Erwerb Ihrer Immobilie anfällt, nutzen Sie gerne den nachfolgenden Grunderwerbsteuer-Rechner.

 

Grunderwerbsteuer berechnen

Brandenburg
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig Holstein
Thüringen

Die Grunderwerbsteuer Brandenburg im bundeweiten Vergleich

Bis zum Erhebungszeitraum 2006 war die Verwaltung der Grunderwerbsteuer allein Sache des Bundes. Damals galt ein einheitlicher Steuersatz für die Erhebung der Grunderwerbsteuer, der bei 3,5 Prozent lag. Nachdem die Zuständigkeit für die Verwaltung und die Erhebung der Grunderwerbsteuer auf die Länder übertragen wurden, entschlossen sich die Verantwortlichen zu einer Anhebung des Steuersatzes. Im Jahr 2011 wurde zunächst eine Grunderwerbsteuer von 5 Prozent festgelegt. Seit dem 01. Juli 2015 liegt der Grunderwerbsteuersatz in Brandenburg bei dem in Deutschland geltenden Spitzensteuersatz von 6,5 Prozent.

Ein Vergleich zu den Nachbarländern Brandenburgs führt zu folgendem Vergleich: Sachsen hat seit der Eigenverwaltung der Grunderwerbsteuer nicht an der Steuerschraube gedreht. Hier beträgt der Steuersatz nach wie vor 3,5 Prozent.

In Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt müssen die Erwerber eines Grundstücks gemessen am Kaufpreis mit einer Steuerlast von 5 Prozent rechnen. In Berlin haben die Verantwortlichen einen Steuersatz in Höhe von 6 Prozent vom Kaufpreis bestimmt.

Wie hoch sind die Grunderwerbsteuer-Einnahmen in Brandenburg?

Etwa 15,8 Milliarden Euro konnte der Bund im Jahr 2019 durch die Grunderwerbsteuer einnehmen. Das ist ein neuer Rekordwert. Das Bundesland Brandenburg verzeichnete im Jahr 2019 Grunderwerbsteuer-Einnahmen in Höhe von knapp 452 Millionen € bei einem Grunderwerbsteuer-Spitzensatz von aktuell 6,5 Prozent. Das ist eine Steigerung gegenüber 2009 von + 315,7 Prozent.

 

Die Grafik darf bei Nennung des Urhebers ESTADOR GmbH gern online geteilt oder auf Websites benutzt werden. Dabei ist die Seite als Quelle zu verwenden.

 

FAQ zur Grunderwerbsteuer Brandenburg

Worauf bezieht sich die Grunderwerbsteuer?

Die Erhebung der Grunderwerbsteuer bezieht sich auf alle Grundstücke und Immobilien. Die Besteuerung wird auch nicht davon abhängig gemacht, ob ein Grundstück bebaut oder unbebaut ist. Ebenso unwichtig ist für den Gesetzgeber, ob ein Einfamilienhaus oder ein Bürogebäude den Eigentümer wechselt. Da auch Gebäude auf fremdem Boden von der Grunderwerbsteuer erfasst werden, müssen auch die Erwerber von Wochenend- und Ferienhäusern mit Post vom Finanzamt rechnen.

Geht das Grundstück einer Personengesellschaft auf eine andere Personengesellschaft über, wird die Grunderwerbsteuer in Brandenburg allerdings nur erhoben, wenn sich der Gesellschafterbestand zu mindestens 95 Prozent ändert.

Können steuerliche Freibeträge geltend gemacht werden?

Das Steuerrecht kennt viele Steuerfreibeträge. Bei der Besteuerung eines Grundstückübergangs oder eines Immobilienerwerbs hat der Gesetzgeber keine Steuerfreibeträge vorgesehen. Sobald der Wert (Kaufpreis) eines Grundstücks oder eines Hauses den Wert von 2.500 Euro übersteigt, fällt für den Erwerber die Grunderwerbsteuer an.

Wer ist Steuerschuldner der Grunderwerbsteuer?

§ 13 GrEStG legt fest, dass als Steuerschuldner der Grunderwerbsteuer grundsätzlich sowohl der Veräußerer als auch der Erwerber infrage kommen. In dem notariell beurkundeten Immobilienkaufvertrag legen die Parteien aber generell fest, dass die Zahlung vom Käufer der Immobilie übernommen wird. Weigert sich der Erwerber, die Zahlung aufgrund des Grunderwerbsteuer-Bescheides zu zahlen, kann das Finanzamt sich wegen der ausstehenden Forderung auch an den Veräußerer des Grundstücks wenden.

Welche Ausnahmen gelten für die Erhebung der Grunderwerbsteuer?

Die Ausnahmen von der Grunderwerbsteuerpflicht sind im § 3 GrEStG genannt. Hierzu zählen z. B. das Grundstückserbe von Todes wegen oder die Grundstücksschenkungen unter Lebenden. Haben Ehegatten gemeinsam eine Immobilie erworben, fällt die Übertragung des Hausteils von einem Ehegatten auf den anderen Ehegatten ebenfalls nicht unter die Grunderwerbsteuer. Dasselbe gilt für Personen, die in einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz leben und sich gemeinsam ein Haus oder eine Wohnung angeschafft haben.

Objekte in Brandenburg

Unsere Neuigkeiten für Sie

Alle unsere Neuigkeiten

Objekte im Fokus