Lensahn in Schleswig-Holstein – wie hoch sind hier die Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?
Mit 6.5 % schlägt gegenwärtig die Grunderwerbsteuer in Lensahn zu Buche. Dieser Steuersatz gilt für das komplette Bundesland Schleswig-Holstein.
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Wird ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück gekauft, fällt einmalig Grunderwerbsteuer an. Die Grundsteuer hingegen ist jedes Vierteljahr zu bezahlen. Sie unterscheidet sich von Kommune zu Kommune aufgrund des Hebesatzes, dessen Höhe jede Stadt oder Gemeinde selbst beschließt. In Lensahn sind zurzeit 325 % als Hebesatz für die Grundsteuer (10.05.2021), 325 % für landwirtschaftlichen Grundbesitz festgesetzt.

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