Wie oft muss ich Grunderwerbsteuer zahlen?

Die Grunderwerbsteuer ist nur einmalig fällig, und zwar beim Erwerb eines Grundstückes oder einer Immobilie.

Im Hinblick auf die Zahlungsfälligkeit ist die Grunderwerbsteuer von der Grundsteuer abzugrenzen, die jährlich in meist quartalsorientierten Intervallen entrichtet werden muss.

Ist von der Grunderwerbsteuer die Rede, ist ein prozentualer Anteil des Kaufpreises einer Immobilie gemeint, der diesem beim Vertragsabschluss hinzuberechnet wird.

Wie hoch die Grunderwerbsteuer ausfällt, wird seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 von den einzelnen Bundesländern festgelegt. Die aktuellen Steuersätze bewegen sich zwischen 3,5 Prozent, zum Beispiel in Bayern und Sachsen, und 6,5 Prozent, etwa im Saarland und Thüringen.

Im Jahr 2019 wurden in Deutschland etwa 16 Milliarden Euro aus der Grunderwerbsteuer eingenommen.

Alle wichtigen Regelungen sowie Ausnahmen sind im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) festgehalten. So sind Objekte mit einem Kaufpreis von unter 2.500 € ebenso wenig grunderwerbsteuerpflichtig wie Immobilienerbschaften oder -schenkungen.

Hier Ihre Grunderwerbssteuer berechnen

Hamburg
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig Holstein
Thüringen
Historisches Denkmal mit hoher steuerliche Abschreibung
Görlitz
Wohneinheiten
9
Sanierungsanteil
89 %
Flächen
67,92 - 129,02 m²
Kaufpreise
226.866 - 430.951 €
Denkmal

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