Rheinland-Pfalz: Welche Höhe haben die Grunderwerbsteuer und Grundsteuer in Oppenheim?
In Oppenheim sowie im gesamten Bundesland Rheinland-Pfalz ist momentan eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 5 % festgelegt.
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Beim Kauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstückes fällt einmalig Grunderwerbsteuer an. Pro Vierteljahr wird dagegen die Grundsteuer bezahlt. Deren Höhe richtet sich nach dem sogenannten Hebesatz, den die jeweilige Stadt oder Gemeinde selbst bestimmt. In Oppenheim wurde ein Grundsteuer-Hebesatz von 450 % beschlossen (02.01.2018). Für landwirtschaftlichen Grundbesitz wurden ebenfalls 350 % festgesetzt.

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