Neukloster in Mecklenburg-Vorpommern: Wieviel Prozent betragen hier die Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?

5 % beträgt die Grunderwerbsteuer momentan in Neukloster. Der Steuersatz ist im ganzen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern gleich hoch.

Gleich berechnen: Ihre Grunderwerbsteuer in Neukloster!

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Wird ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück gekauft, fällt einmalig Grunderwerbsteuer an. Die Grundsteuer hingegen ist jedes Vierteljahr zu bezahlen. Sie unterscheidet sich von Kommune zu Kommune aufgrund des Hebesatzes, dessen Höhe jede Stadt oder Gemeinde selbst beschließt. In Neukloster sind zurzeit 350 % als Hebesatz für die Grundsteuer (13.04.2021), 250 % für landwirtschaftlichen Grundbesitz festgesetzt.

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