Oberasbach in Bayern: Wieviel Prozent betragen hier die Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?
In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer im Moment 3,5 %. Wie in allen Bundesländern wurde die Grunderwerbsteuer auch Bayern bis 2006 vom Bund bestimmt und lag damals schon bei 3,5 %. Seit 2007 sind die Länder für die Festlegung der Grunderwerbsteuer zuständig.
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Wird ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück gekauft, fällt einmalig Grunderwerbsteuer an. Die Grundsteuer hingegen ist jedes Vierteljahr zu bezahlen. Sie unterscheidet sich von Kommune zu Kommune aufgrund des Hebesatzes, dessen Höhe jede Stadt oder Gemeinde selbst beschließt. In Oberasbach sind zurzeit 330 % als Hebesatz für die Grundsteuer (29.03.2021), 280 % für landwirtschaftlichen Grundbesitz festgesetzt.

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