Grunderwerbsteuer Brandenburg

Zurzeit beträgt die Grunderwerbsteuer in Brandenburg 6,5 %. Wie in allen Bundesländern wurde die Grunderwerbsteuer bis 2006 vom Bund bestimmt und lag bei 3,5 %. Seit 2007 sind für die Festlegung der Grunderwerbsteuer die Länder zuständig.

Grunderwerbsteuer für Brandenburg berechnen

Brandenburg
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Brandenburg
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Brandenburg erhöhte 2011 das erste Mail die Grunderwerbsteuer auf 5 %. Die Erhöhung auf Deutschlands Spitzensteuersatz von 6,5 % erfolgte am 01.07.2015. Im Jahr 2006 lagen die Einnahmen der Grunderwerbsteuer noch bei 113 Mio. Euro. Durch die Erhöhung des Steuersatzes erhöhten sich im Lauf der Jahre auch die Einnahmen. Im Jahr 2011 lagen diese bereits bei 148 Mio. Euro und steigerten sich im Jahr 2015 weiter auf 207 Mio. Euro.

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