Königs Wusterhausen in Brandenburg – wie hoch sind hier die Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?
Zurzeit beträgt die Grunderwerbsteuer in Königs Wusterhausen 6,5 %. Dieser Steuersatz stimmt für alle Städte und Gemeinden im Bundesland Brandenburg überein.
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Die Höhe der Grundsteuer in Königs Wusterhausen
Die Grunderwerbsteuer ist einmalig nach dem Kauf einer Immobilie zu zahlen. Im Gegensatz dazu wird die Grundsteuer einmal pro Quartal fällig. Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach dem sogenannten Hebesatz, den jede Stadt oder Gemeinde selbst festlegt. In Königs Wusterhausen beträgt die Höhe des Hebesatzes für die Grundsteuer 405 % (22.03.2021), für landwirtschaftlichen Grundbesitz liegt er bei 250 %.