Lauchhammer in Brandenburg – wie hoch sind hier die Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?
Zurzeit beträgt die Grunderwerbsteuer in Lauchhammer 6,5 %. Dieser Steuersatz stimmt in allen Städten und Gemeinden im Bundesland Brandenburg überein.
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Die Höhe der Grundsteuer in Lauchhammer
Die Grunderwerbsteuer ist einmalig nach dem Kauf einer Immobilie zu bezahlen. Im Gegensatz dazu wird die Grundsteuer einmal pro Quartal fällig. Maßgebend für die Höhe der Abgabe ist der sogenannte Hebesatz, durch den die Grundsteuer in jeder Stadt oder Gemeinde unterschiedlich ausfällt. In Lauchhammer beträgt die Höhe des Hebesatzes für die Grundsteuer 406 % (22.03.2021), für landwirtschaftlichen Grundbesitz liegt er bei 314 %.
