Nordrhein-Westfalen: Welche Höhe haben die Grunderwerbsteuer und Grundsteuer in Gevelsberg?
In Gevelsberg sowie im gesamten Bundesland Nordrhein-Westfalen ist momentan eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 6.5 % festgelegt.
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Die Grunderwerbsteuer ist einmalig nach dem Kauf einer Immobilie zu zahlen. Im Gegensatz dazu wird die Grundsteuer einmal pro Quartal fällig. Die Höhe richtet sich nach dem sogenannten Hebesatz, durch den die Grundsteuer in jeder Stadt oder Gemeinde unterschiedlich ausfällt. In Gevelsberg beträgt die Höhe des Hebesatzes für die Grundsteuer 695 % (02.01.2018), für landwirtschaftlichen Grundbesitz liegt er bei 220 %.
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