Wer bestimmt die Höhe der Grunderwerbsteuer?

Der Grunderwerbsteuersatz entspricht dem Prozentsatz, der auf der Bemessungsgrundlage des Kaufpreises ans Finanzamt entrichtet werden muss. So sieht das Grunderwerbsteuergesetz vor, dass mindestens 3,5 Prozent vom erworbenen Grundstückwert an den Staat abgeführt werden müssen. Aktuell (Stand 01.01.2017) liegt der Grunderwerbsteuersatz in Deutschland zwischen dreieinhalb und sechseinhalb Prozent.

Die Höhe des zu entrichtenden Prozentsatzes ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Bundesländer machen seit 2006 von ihrem Recht Gebrauch, die Höhe der Grunderwerbsteuer selbst zu bestimmen. Daher richtet sich der Prozentsatz immer nach dem Bundesland, in dem GrESt für ein Grundstück und/oder Objekt anfällt. Nachstehend die Statistik zur Höhe des Grunderwerbsteuersatzes der Bundesländer mit Stand vom 01.01.2017

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Wohneinheiten
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Flächen
43,00 - 70,00 m²
Kaufpreise
257.181 - 420.375 €
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Bundesland Grunderwerbsteuer
Baden-Württemberg 5,0 %
Bayern 3,5 %
Berlin 6,0 %
Brandenburg 6,5 %
Bremen 5,0 %
Hamburg 4,5 %
Hessen 6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern 5,0 %
Niedersachsen 5,0 %
Nordrhein-Westfalen 6,5 %
Rheinland-Pfalz 5,0 %
Saarland 6,5 %
Sachsen 3,5 %
Sachsen-Anhalt 5,0 %
Schleswig-Holstein 6,5 %
Thüringen 6,5 %

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Hessen
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
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Sachsen
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Schleswig Holstein
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Schönebeck (Elbe)
Wohneinheiten
11
Flächen
39,49 - 92,49 m²
Kaufpreise
155.986 - 365.336 €
Denkmal

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