Wer bestimmt die Höhe der Grunderwerbsteuer?

Der Grunderwerbsteuersatz entspricht dem Prozentsatz, der auf der Bemessungsgrundlage des Kaufpreises ans Finanzamt entrichtet werden muss. So sieht das Grunderwerbsteuergesetz vor, dass mindestens 3,5 Prozent vom erworbenen Grundstückwert an den Staat abgeführt werden müssen. Aktuell (Stand 01.01.2017) liegt der Grunderwerbsteuersatz in Deutschland zwischen dreieinhalb und sechseinhalb Prozent.

Die Höhe des zu entrichtenden Prozentsatzes ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Bundesländer machen seit 2006 von ihrem Recht Gebrauch, die Höhe der Grunderwerbsteuer selbst zu bestimmen. Daher richtet sich der Prozentsatz immer nach dem Bundesland, in dem GrESt für ein Grundstück und/oder Objekt anfällt. Nachstehend die Statistik zur Höhe des Grunderwerbsteuersatzes der Bundesländer mit Stand vom 01.01.2017

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Leipzig
Wohneinheiten
11
Flächen
70,14 - 109,36 m²
Kaufpreise
325.352 - 507.311 €
Rendite
4,69 %
Pflege
Bundesland Grunderwerbsteuer
Baden-Württemberg 5,0 %
Bayern 3,5 %
Berlin 6,0 %
Brandenburg 6,5 %
Bremen 5,0 %
Hamburg 4,5 %
Hessen 6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern 5,0 %
Niedersachsen 5,0 %
Nordrhein-Westfalen 6,5 %
Rheinland-Pfalz 5,0 %
Saarland 6,5 %
Sachsen 3,5 %
Sachsen-Anhalt 5,0 %
Schleswig-Holstein 6,5 %
Thüringen 6,5 %

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Bad Kissingen
Wohneinheiten
12
Flächen
62,80 - 64,50 m²
Kaufpreis
281.803 €
Rendite
4,18 %
Pflege

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